JAPAN: Gericht erklärt Verbot der Ehe für alle für verfassungswidrig
Japan ist tief in Traditionen verwurzelt und entsprechend langsam geht es in Bezug auf die Ehe für alle vorwärts. Zahlreiche Kommunen und Bezirke haben daher bereits selber reagiert und ihre Möglichkeiten ausgeschöpft indem sie sogenannte Partnerschaftszertifikate ausstellen. Auf nationaler Ebene jedoch gibt es nach wie vor für gleichgeschlechtliche Paare keine Möglichkeiten um sich rechtlich abzusichern.
Bereits mehrfach hatten sich Richter mit der Frage zu befassen, ob das Verbot der Ehe für alle gegen die Verfassung verstösst, und sie kamen auf jeweils unterschiedliche Ergebnisse. Nun konnte die LGBTI+ Community in Sapporo auf der nördlichen Insel Hokkaido aber wieder einmal einen Erfolg verbuchen. Das Obergericht urteilte nämlich, dass es gegen das Grundrecht der Gleichheit und Freiheit verstosse, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Ehe verweigere. Damit verstösst das Verbot auch gegen die Verfassung des Landes.
Wie der zuständige Richter in der Urteilsbegründung mitteilte, könne dieses Verbot rein rational nicht erklärt werden, denn die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare würde niemandem einen Nachteil oder einen Schaden zuführen. Das Verbot stelle zudem eine Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare dar.
Dieses Urteil kam zustande, da drei gleichgeschlechtliche Paare nach einer Entscheidung einer unteren Instanz in Berufung gingen. Die Richter kamen damals zum gleichen Ergebnis, dass das Verbot der Ehe verfassungswidrig ist, doch sie hielten damals die Schadensersatzforderungen der Paare für nicht gerechtfertigt. Auch das Obergericht lehnte nun die Zahlung eines Schadensersatz erneut ab.
Bereits vor wenigen Tagen hat ein Bezirksgericht in der japanischen Hauptstadt Tokio ein ähnliches Urteil gefällt. Auch die dortigen Richter waren der Meinung, dass die fehlende Gleichstellung in Bezug auf die Ehe verfassungswidrig sei.
Weder das Obergericht in Sapporo noch das Bezirksgericht in Tokio hat die Befugnis das derzeit geltende Ehegesetz anzupassen. Der politische Prozess verläuft zudem äusserst schleppend obwohl auch in der japanischen Bevölkerung eine klare Mehrheit die Öffnung der Ehe unterstützen würde. Via einem Sprecher liess die Regierung mitteilen, dass man die beiden Entscheidungen und auch künftige Gerichtsurteile genau beobachten werde. Japan ist das einzige Land der führenden Industrienationen, der G7, welches gleichgeschlechtlichen Paaren bislang auf nationaler Ebene noch keine Möglichkeit bietet, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern.