JAPAN: Partner von Mordopfer klagt als Hinterbliebener für Entschädigung

JAPAN: Partner von Mordopfer klagt als Hinterbliebener für Entschädigung
Sie lebten während mehr als 20 Jahren zusammen, doch dann wurde sein Partner Opfer eines Gewaltverbrechens und verstarb. Für die Ehepartner der Opfer gibt es in Japan in diesen Fällen als Hinterbliebene Entschädigungsleistungen. Diese wurden dem Mann aber verweigert, da gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkannt werden. Nun wird wohl das Oberste Gericht darüber entscheiden.

Yasuhide Uchiyama und sein Partner lebten während mehr als zwanzig Jahren zusammen, doch im Jahr 2014 wurde dieser im Alter von 52 Jahren Opfer eines Gewaltverbrechens und verstarb. Darauf hat Uchiyama einen Antrag gestellt, um Entschädigungsleistungen zu erhalten, wie sie den Hinterbliebenen der Opfer von Straftaten in der Präfektur Aichi zustehen. Die Behörden lehnten seinen Antrag jedoch ab und erklärten, dass er für dieses Entschädigungsprogramm nicht berücksichtigt werde.

Darauf reichte Uchiyama eine Klage ein, da er die Ablehnung durch das Amt für öffentliche Sicherheit als rechtswidrig angesehen hat. Vor einem Obergericht ist er mit seinem Antrag jedoch abgeblitzt, weshalb er den Entscheid nun vor das japanische Supreme Court zog. Der dortige Richter Michiharu Hayashi von der dritten Kammer hat nun entschieden, dass sich das Oberste Gericht des Landes mit dem Fall beschäftigen werde. Er setzte dazu für den 5. März eine mündliche Anhörung an. Diese ist nötig um ein Urteil eines Obergerichts ändern zu können.

Damit geht es ein weiteres Mal bei einem Gericht in Japan darum, ob gleichgeschlechtliche Paare offiziell anerkannt werden oder nicht. Derzeit haben queere Paare keine Möglichkeit ihre Partnerschaft auf nationaler Ebene rechtlich abzusichern. Einzig einige Präfekturen und Gemeinden bieten seit ein paar Jahren sogenannte Partnerschaftszertifikate an, welche zumindest lokal einen gewissen Schutz bieten, obwohl diese Zertifikate mehr symbolisch sind.