JAPAN: Immer mehr Gemeinden verbieten nicht einvernehmliche Outings
Dass unfreiwillige Outings gravierende Folgen haben können, zeigte sich im Jahr 2015 in Kunitachi. Nachdem ein Student der Hitotsubashi-Universität als schwul geoutet wurde, beging er Suizid. Dieser Fall sorgte im ganzen Land für Bestürzung und führte schlussendlich dazu, dass Kunitachi im April 2018 als erste Gemeinde in Japan das Outing gegen den Willen von queeren Personen per Verordnung verboten hat.
Zwar hat Japan im Juni diesen Jahres ein neues Gesetz eingeführt, nach welchem das Verständnis für queere Menschen gefördert werden soll, doch dieses greift nach Meinung der LGBTI+ Community und vieler Gemeinden zu kurz. Aus diesem Grund verabschieden derzeit immer mehr Gemeinden Verordnungen, welche ein Outing oder die Bekanntgabe der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts einer Person untersagen, wenn diese das Einverständnis dazu nicht gibt.
Die Zahl der Gemeinden, welche ein solches Verbot eingeführt haben, hat sich demnach innerhalb von drei Jahren auf 26 vervielfacht. Dabei liegen die Gemeinden in zwölf Präfekturen, und mit Mie und Saitama sind es zudem zwei ganze Präfekturen, welche diese Outings verbieten. Beide liegen in der Umgebung von Tokio. In keiner der Gemeinden oder Präfekturen sind aber Strafen oder Konsequenzen vorgesehen bei Zuwiderhandlung.
Auf den Arbeitsplatz beschränkt gibt es bereits seit 2020 ein Gesetz, welches diese Formen von Outings verbietet. Dabei wird dies als schwere Menschenrechtsverletzung bezeichnet. Es ist in einem Gesetz enthalten, welches auch Belästigungen und Mobbing bei Frauen als eine Form von Machtmissbrauch einstuft, und welches die Rolle der Frauen generell stärken soll.
Dieses Gesetz kam beispielsweise im Juli diesen Jahres zum Einsatz, als ein Mitarbeiter gegen seinen Vorgesetzten geklagt hat. Dieser hat ihn ohne sein Einverständnis in seinem Umfeld geoutet. Das zuständige Arbeitsamt sprach dem Opfer damals eine Entschädigung des Arbeitgebers zu.