JAPAN: Ein weiterer Triumph für gleichgeschlechtliche Paare
Dass gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Ehe vorenthalten wird, sei verfassungswidrig, erklärten die Richter am Obersten Gericht von Fukuoka im Süden Japans. Damit entschieden sie gleich wie bereits Obergerichte in Tokio und in Sapporo, sowie untere Instanzen zuvor: Seit 2021 wurde bereits sechs Mal über dieses Anliegen entschieden und dabei kamen fünf Gerichte ebenfalls zum Schluss, dass es verfassungswidrig ist.
Viele dieser Urteile sind noch in der Berufung, doch es wird davon ausgegangen, dass sich bald auch das Oberste Gericht des Landes mit der Frage zu befassen hat. Auf politischem Weg geht es derzeit kaum vorwärts, obwohl laut Umfragen auch eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheissen würde.
Die Richter von Fukuoka gingen in ihrer Urteilsbegründung nun sogar noch einen Schritt weiter, und erklärten, dass das Verbot auch dem Grundsatz des „Strebens nach Glück“ widerspreche, der ebenfalls in der japanischen Verfassung verankert ist. Obwohl diese Urteile keine Auswirkungen auf die unmittelbaren Gesetzestexte haben, so senden sie doch ein klares Signal an die Politik, damit die Weichen gestellt werden sollen um die Ehe für alle zu öffnen.