JAPAN: Oberstes Gericht anerkennt quasi LGBTI+ Paare

JAPAN: Oberstes Gericht anerkennt quasi LGBTI+ Paare
Erstmals sprach das Oberste Gericht Japans einem gleichgeschlechtlichen Paar Hinterbliebenenleistungen zu und stellt das Paar diesbezüglich verheirateten Ehepaaren gleich. Damit stellte sich das Gericht gegen ein Urteil einer unteren Instanz, doch ganz in Stein gemeisselt ist auch diese Entscheidung noch nicht...

Das Oberste Gericht habe diesmal anerkannt, dass heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare gleichgestellt sind, zeigte sich Kläger Yasuhide Uchiyama zufrieden. Er sei erleichtert, denn er sei lange Zeit besorgt gewesen, ob er diese Unterstützung auch tatsächlich erhalten würde.

Das Urteil, welches die Richter des Obersten Gerichts nun gefällt haben, kann durchaus als historisch angesehen werden. Per Gesetz haben Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern und Enkelkinder Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen, wenn eine ihnen nahestehende Person Opfer eines schweren Verbrechens wird. Diese finanzielle Unterstützung besteht dann, wenn das Opfer ums Leben kommt oder durch den Vorfall eine bleibende Behinderung erleidet.

Yasuhide Uchiyama versuchte bei den Behörden in der Präfektur Aichi ebenfalls diese Hinterbliebenenleistungen zu beantragen, nachdem sein Lebenspartner im Dezember 2014 ermordet wurde. Diese finanzielle Unterstützung wurde dem 49-Jährigen aber vorenthalten, worauf er eine Klage bei Gericht eingereicht hat.

Da er belegen konnte, dass er mit seinem Lebenspartner während 20 Jahren zusammenlebte urteilten die Obersten Richter nun, dass auch Yasuhide Uchiyama Anspruch auf diese Leistungen hat. Die Richter erklärten dazu, dass das Gesetz diese Unterstützung auch für Hinterbliebene vorsehe, welche faktisch in einer eheähnlichen Beziehung zueinander leben. Dies war den auch der Hauptfokus, den die Richter zu klären hatten, ob auch gleichgeschlechtliche Paare in diese Kategorie fallen - und sie bejahten dies.

Der Fall von Uchiyama stellt somit das erste Mal dar, dass das Oberste Gericht diesbezüglich ein gleichgeschlechtliches Paar anerkennt. Sie seien den gleichen emotionalen und finanziellen Belastungen ausgesetzt wie heterosexuelle Paare, so die Richter.

Ganz zu Ende ist dieser Fall für Yasuhide Uchiyama aber auch mit dieser Entscheidung noch nicht: Die Obersten Richter fällten nämlich nicht ein Urteil, sondern erklärten lediglich ihre Entscheidung und überwiesen den Fall zurück an das Obergericht von Nagoya, damit es dort erneut verhandelt wird. Sowohl das dortige Bezirksgericht, wie auch das Obergericht lehnten die Zahlung der Hilfen damals ab. Wie die Anwälte von Uchiyama erklärten, sei dies besonders bedauerlich, da ihr Kläger bereits seit so langer Zeit ohne Entschädigung auskommen muss.