JAPAN: Schwules Paar wird als de-facto verheiratet eingetragen

JAPAN: Schwules Paar wird als de-facto verheiratet eingetragen
Bislang gibt es in Japan erst in gewissen Städten und Bezirken eine Art Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare. In der Stadt Omura wurde nun aber ein schwules Paar so eingetragen als wäre es in einer De-facto-Ehe. Dieser Status stand bislang nur heterosexuellen Paaren zu.

In Japan ist es für gleichgeschlechtliche Paare kompliziert: So ist das Land der einzige Staat der G7, der weder ein nationales Partnerschaftsgesetz noch die Ehe für alle kennt. Einzig auf kommunaler Ebene und in gewissen Bezirken haben queere Paare derzeit die Möglichkeit ihre Partnerschaften rechtlich abzusichern - zumindest bis zu einem gewissen Punkt. In der nationalen Politik geht es diesbezüglich nur sehr langsam vorwärts und auch die Gerichte sind sich bislang uneinig: Mal wird entschieden, dass das Verbot der Ehe für alle gegen die Verfassung steht, mal das Gegenteil.

In der Stadt Omura wollten nun Keita Matsuura, 38, und Yutaro Fujiyama, 39, zusammenziehen und ihren Haushalt quasi auch offiziell zusammenlegen. In der Wohnsitzbescheinigung trug sich Matsuura dazu als „Haushaltsvorstand“ ein und Fujiyama als sein „nicht registrierter Ehemann“. Zu ihrer Überraschung und auch Freude wurde das Formular mit diesem Eintrag von den Behörden genehmigt. Damit wird ihnen eine De-facto-Ehe bescheinigt, eine Möglichkeit, die bislang eigentlich nur für heterosexuelle Paare vorgesehen war.

Während die Stadtverwaltung von Omura an der Entscheidung festhält und den Eintrag im Formular bestätigt, so zeigte sich das japanische Innenministerium zurückhaltender. So erklärte dessen Sprecher, dass man das erste Mal von so einem Fall höre und dass dies wohl eine individuelle Entscheidung der Behörden in Omura sei. In anderen Fällen wurden Partner:innen bei gleichgeschlechtlichen Paaren auch schon als „verwandte Personen“ oder als „Mitbewohner:in“ eingetragen

Seit Oktober 2023 nutzt auch die Stadt Kurayoshi ein ähnliches Vorgehen wie Omura. Dort kann ein:e Partner:in aus einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ebenfalls als nicht eingetragene Ehefrau, respektive als nicht eingetragener Ehemann auf der Wohnsitzbescheinigung eingetragen werden. Mit dieser Art der De-facto-Ehe könnten gleichgeschlechtliche Paare nun auch neue Forderungen stellen, was ihre Rechte betrifft. Wie so oft in Japan würde dies aber wohl wieder über die Gerichte laufen.