JAPAN: Ehe für alle rückt wieder in weite Ferne

JAPAN: Ehe für alle rückt wieder in weite Ferne
Ein Gericht in Sapporo stellte sich damals an die Seite von gleichgeschlechtlichen Paaren, doch seither haben sich je ein Gericht in Osaka und in Tokio wieder gegen die Ehe für alle ausgesprochen. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht in der Hauptstadt nun, dass es nicht gegen die Verfassung verstosse, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe vorenthalte… doch es gibt wenigstens noch ein Lichtblick!

Für den seelischen Schmerz, den sie durch die japanische Regierung erleiden, welche ihnen die Ehe verweigere, wollten insgesamt acht Kläger eine Wiedergutmachung von je einer Million Yen, rund 6900 Schweizer Franken, erhalten. Diese Forderung wurde nun aber von einem Bezirksgericht in der japanischen Hauptstadt abgelehnt.

Dass sich der Staat weigere, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, verstosse nicht gegen die Verfassung urteilte das Gericht und entschied damit zu Gunsten des Gesetzgebers. Damit folgt das Bezirksgericht einem Urteil von diesem Sommer, als ein Gericht in Osaka ebenfalls entschied, dass dies nicht verfassungswidrig sei. Noch im vergangenen Jahr urteilte jedoch ein Gericht in Sapporo gegenteilig und stellte sich auf die Seite der gleichgeschlechtlichen Paare. Es war die erste solche Entscheidung in Japan.

Ein kleiner Lichtblick gibt es jedoch trotzdem in der jüngsten Entscheidung vor Gericht: Die Richter kritisierten in der Urteilsbegründung nämlich die japanische Regierung und den Gesetzgeber. Dass es für gleichgeschlechtliche Paare im Rechtssystem keine Möglichkeit gebe, eine rechtlich anerkannte Familie zu gründen, sei hingegen sehr wohl ein Zustand der Verfassungswidrigkeit. Dies stelle ein Hindernis und eine ernsthafte Bedrohung für die Menschlichkeit dar. Damit fordert das Gericht die Politik quasi auf, LGBTI+ Paaren eine rechtliche Absicherung per Gesetz zu ermöglichen.

In Japan haben zahlreiche Gemeinden und Bezirke damit begonnen, Partnerschaftszertifikate auszustellen, um gleichgeschlechtlichen Paar zumindest auf kommunaler Ebene eine gewisse Absicherung bieten zu können. Diese Zertifikate sind jedoch nicht bindend, werden aber beispielsweise von gewissen Spitälern anerkannt, wenn es etwa um das Besuchsrecht oder um Entscheidungen in Bezug auf einen Lebenspartner, eine Lebenspartnerin geht, oder auch im Bereich von Wohnungen, und im speziellen auch von Sozialwohnungen.

Japan ist das einzige Land der G7-Staaten, welches LGBTI+ Paaren derzeit noch keine nationale Absicherung ihrer Partnerschaften bietet. Queere Aktivist:innen versuchen aber insbesondere in den vergangenen Jahren vermehrt ihre Rechte einzufordern und die Regierung dazu zubewegen, die Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren zu verbessern.