JAPAN: Erste LGBTI+ Paare in Tokio erhalten Partnerschaftszertifikate

JAPAN: Erste LGBTI+ Paare in Tokio erhalten Partnerschaftszertifikate
Die japanische Hauptstadt hat die ersten Partnerschaftszertifikate für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt, um ihnen innerhalb Tokios gewisse Rechte zuzusprechen. Alle Personen, welche entweder in der Stadt wohnen oder arbeiten können von diesen Zertifikaten profitieren.

Bereits haben 137 gleichgeschlechtliche Paare von der neuen Möglichkeit profitiert und ihre Partnerschaft mit einem Zertifikat abgesichert. Damit erhalten queere Paare zumindest gewisse Rechte zugesprochen, da Japan weder ein Partnerschaftsgesetz noch die Ehe für alle auf nationaler Ebene kennt. Ein paar wenige Stadtviertel in Tokio, sowie andere Gemeinden im Land haben bereits ein Partnerschaftszertifikat für LGBTI+ Paare eingeführt, und nun sind diese neu in der gesamten Hauptstadt erhältlich.

Als Voraussetzung für einen solchen Antrag gilt, dass zumindest ein Partner, eine Partnerin entweder in Tokio lebt oder in Tokio arbeitet. Mit diesen Zertifikaten erhalten die Paare dann eine gewisse Gleichstellung mit verheirateten Paaren, etwa wenn es um Sozialwohnungen oder die Gesundheitsversorgung geht. Nach wie vor ausgenommen, da auf nationaler Ebene geregelt, sind etwa das Erben, Visaerleichterungen für Partner:innen oder auch die Adoption von Kindern.

Für viele LGBTI+ Paare bedeuten diese Partnerschaftszertifikate bereits eine gewisse Sicherheit, etwa in Notfällen wenn es um medizinische Entscheidungen oder um das Besuchsrecht in Spitälern geht. Zudem sollen die Zertifikate auch helfen, das Verständnis und die Akzeptanz für queere Personen zu stärken.

Als einziges Land der G7-Staaten, sowie als eine von wenigen Industrienationen kennt Japan noch keine rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare. Umfragen zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle befürworten würde. In der Politik gibt es jedoch nach wie vor viel Widerstand für das Anliegen.

Auch die Gericht sind sich in dieser Frage nicht einig: Richter in Sapporo urteilten, dass ein Verbot der Ehe für alle gegen die Verfassung verstosse. Später erklärte dann ein Gericht in Osaka das Gegenteil und entschied, dass ein Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht gegen die Verfassung verstosse.