JAPAN: Verbot der Ehe für alle ist verfassungswidrig

JAPAN: Verbot der Ehe für alle ist verfassungswidrig
Ein wegweisendes Urteil wurde in einem Gericht im japanischen Sapporo gefällt: Erstmals urteilten Richter im Land, dass das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung des Landes verstosse. Damit nimmt der Druck auf die Regierung in Tokio, die Ehe für alle einzuführen, immer weiter zu.

Da es keine nationale Lösung gibt, damit gleichgeschlechtliche Paare ihren Partnerschaften eine rechtliche Basis geben können, haben zahlreiche Städte, Stadtviertel und Bezirke sogenannte Partnerschaftszertifikate eingeführt. Die sind zwar nicht bindend, doch geben sie LGBTI+ Paaren doch gewisse Rechte, zumindest an ihrem Wohnort. Mit diesen Zertifikaten wurde bereits ein deutliches Zeichen in Richtung der Regierung in Tokio gesendet, um endlich ein Partnerschaftsgesetz oder gar die Ehe für alle umzusetzen.

Nun nimmt der Druck auf die Politik weiter zu, denn erstmals hat ein Gericht in Japan nun in einem wegweisenden Urteil bestimmt, dass ein Verbot der Ehe für alle gegen die japanische Verfassung verstosse. Das Urteil geht auf eine Beschwerde aus dem Jahr 2019 zurück, als mehr als ein dutzend Paare in verschiedenen Teilen des Landes das Recht auf die Ehe für alle vor Gericht einforderten. Das Bezirksgericht in Sapporo hat nun als erstes das Urteil für drei Paare gesprochen. Andere Beschwerden vor weiteren Gerichten sind nach wie vor hängig.

Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die Paare auch noch eine Schadensersatzforderung in der Höhe von je einer Million Yen, rund 8‘500 Schweizer Franken, für die durch das Verbot erlittenen Belastungen und den psychischen Stress gestellt. Diese Forderung der Paare lehnte das Gericht jedoch ab.

Die Entscheidung des Gerichts wird bereits als wichtiger Schritt hin zur gleichgestellten Ehe gefeiert. Noch stemmt sich die Regierung allerdings dagegen und erklärt, dass die Ehe für alle in der japanischen Verfassung und im Zivilgesetz nicht vorgesehen sei. In der Verfassung steht dazu geschrieben, dass die Ehe einvernehmlich zwischen beiden Geschlechtern stattfinden müsse. Rechtsexperten deuten dies so, dass der Fokus dabei auf einvernehmlich sei, und man damit auch gleichgeschlechtliche Ehen zulassen könne. Des weiteren mache das fehlen von Marriage Equality das Land weniger interessant, um gefragte Arbeitnehmer anzuziehen. Japan ist aktuell das einzige Land der G7, welches die Ehe noch nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat.