JAPAN: Nun liegt der Entscheid zur Ehe für alle beim Obersten Gericht
Wie die Chancen zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare stehen, ist ungewiss. Doch es gibt positive Anzeichen: Von den sechs Urteilen von Obergerichten aus verschiedenen Städten in Japan haben fünf entschieden, dass das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung verstosse. Nur das letzte Urteil des Obergerichts von Tokio beurteilte das Verbot als rechtens und unterstützte damit die Position der Regierung.
Nun hat mit Takako Uesugi eine Anwältin erklärt, dass man in Berufung gegen die Entscheidung des Obergerichts von Tokio gehen werde, denn dieses unterscheide sich stark von den anderen Urteilen. Daher soll sich nun das Oberste Gericht mit dem Anliegen befassen und ein endgültiges Urteil fällen. Takako Uesugi vertritt insgesamt acht Kläger:innen, welche das Recht auf Ehe einfordern.
Queere Paare verbinden grosse Hoffnungen mit dem Obersten Gericht, denn sie kämpfen bereits seit Jahren für eine nationale rechtliche Anerkennung ihrer Partnerschaft. Es wird erwartet, dass sich die dortigen Richter frühestens im kommenden Jahr dazu beraten und eine Entscheidung fällen werden. Derzeit gibt es nur Partnerschaftszertifikate, mit welchen gleichgeschlechtliche Paare zumindest auf Gemeinde- und teilweise Präfekturebene gewisse Rechte erhalten.