JAPAN: Verheirateter Amerikaner will gleichberechtigte Visabedingungen per Gericht erkämpfen

JAPAN: Verheirateter Amerikaner will gleichberechtigte Visabedingungen per Gericht erkämpfen
Ausländische Personen, die in einer heterosexuellen Ehe mit einem*r Japaner*in leben, haben das Anrecht auf eine Langzeit-Aufenthaltsbewilligung. Im Ausland verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare haben diese Option nicht, da Japan deren Ehe nicht anerkannt. Dies will ein amerikanischer Staatsbürger nun ändern und deshalb hat er bei Gericht eine Klage gegen den Staat eingereicht...

Zwar kennen schon rund ein Dutzend Städte und Bezirke in Japan sogenannte Partnerschaftszertifikate für gleichgeschlechtliche Paare, doch diese haben mehr symbolischen Charakter, da sie rechtlich gesehen nur bedingt bindend sind. Dennoch sind sie derzeit die einzige Möglichkeit für LGBTI+ Paare ihre Beziehung rechtlich zumindest ein bisschen abzusichern. Dass man damit aber schnell an seine Grenzen stösst, musste auch Andrew High feststellen. Der US-Amerikaner lernte seinen Lebenspartner, einen Japaner, vor 15 Jahren kennen und die Beiden heirateten 2015. Nun wollten sie gemeinsam in Japan leben, doch High wurde die Langzeit-Aufenthaltsbewilligung verweigert.

Während die ausländische Person in einer heterosexuellen Ehe mit einer/m Japaner*in jeweils bei der Ankunft in Japan gleich die Langzeit-Aufenthaltsbewilligung erhält, so trifft dies bei offiziell verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zu. Diese Langzeit-Aufenthaltsbewilligungen betragen zwischen einen und fünf Jahren, bis sie jeweils wieder verlängert werden können. Im Fall von Andrew High erhielt er aber nur ein Visa für ein paar Monate. Anträge um eine Langzeit-Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, wurden bereits fünf Mal abgelehnt, somit muss er Japan bereits im nächsten Monat wieder verlassen. Aus diesem Grund hat er nun eine Klage gegen die japanische Regierung eingereicht, um zu erreichen, dass gleichgeschlechtliche Paare diesbezüglich ebenfalls anerkannt werden. Doch nicht nur High reicht eine Klage ein, sondern auch dessen Ehemann: Er möchte vom Staat rund 102‘000 Schweizer Franken an Schadensersatzzahlungen erhalten.

Masako Suzuki, der Anwalt des schwulen Paares, argumentiert damit, dass die per Verfassung zugesicherten Rechte der Beiden, sowie internationale Abkommen verletzt würden, da dies eine Einmischung in Bezug auf ihr Recht, ein Familienleben zu haben, darstelle. Wenn das Paar durch den Entscheid der Regierung getrennt werde, verstosse dies gegen dieses Recht. Würde der japanische Ehepartner zudem Japan verlassen müssen, um mit seinem amerikanischen Ehemann zusammenleben zu können, dann verstosse dies wiederum gegen das Recht, als japanischer Bürger in Japan leben zu dürfen.

Das Justizministerium hat den Fall bislang noch nicht kommentiert. Es würden noch nicht alle Details vorliegen um Stellung zu beziehen, erklärte ein Sprecher. In Japan haben zudem noch weitere gleichgeschlechtliche Paare Klagen gegen die Regierung eingereicht, um das Recht auf Ehe zu erhalten...