LITAUEN: Die fehlende Anerkennung von LGBTI+ Partnerschaften ist verfassungswidrig

LITAUEN: Die fehlende Anerkennung von LGBTI+ Partnerschaften ist verfassungswidrig
Ein grosser Sieg für die LGBTI+ Community in Litauen: Das Verfassungsgericht des Landes hat entschieden, dass es verfassungswidrig ist, dass gleichgeschlechtliche Paare in Litauen keine Möglichkeit haben, ihre Beziehungen rechtlich anerkennen zu lassen. Damit führt das Land quasi ein Partnerschaftsgesetz über die Gerichte ein.

Dass Litauen nur Beziehungen zwischen einem Mann und einer Frau anerkennt, hat das Verfassungsgericht des Landes nun als verfassungswidrig eingestuft. Aus diesem Grund müsse die Politik nun handeln und die Eingetragene Partnerschaft in einem Gesetz verankern, und zwar geschlechtsneutral, damit sie allen offen stehe. In der Zwischenzeit können gleichgeschlechtliche Paare bereits via Gericht ihre Partnerschaften eintragen lassen.

In Litauen gab es bislang für LGBTI+ Paare keine Möglichkeit, damit sie ihre Partnerschaften rechtlich absichern können. So gab es zwar bereits anfangs der 2000er Jahre entsprechende Vorstösse, doch sie konnten nie umgesetzt werden. Auch im letzten Parlament schaffte es ein entsprechendes Gesetz bereits in die zweite Lesung, doch erneut scheiterte der Versuch während der Schlussabstimmung, da die nötigen Mehrheiten fehlten.

Nicht zuletzt aus diesem Grund sparten auch die Verfassungsrichter nun nicht mit Kritik an der Regierung: Es verstosse gegen den Grundsatz der verantwortungsvollen Staatsführung, dass dieses Gesetz seit zwei Jahrzehnten hinausgezögert werde. Dieses Versäumnis habe zudem zu einer Rechtsunsicherheit geführt. Das Parlament müsse nun ein Partnerschaftsgesetz verabschieden, welches geschlechtsneutral sei und allen offen stehe. Ein Sondergesetz nur für gleichgeschlechtliche Paare sei ebenfalls gegen die Verfassung.

Dass es in der Gesellschaft Stereotypen gebe, welche sich gegen gleichgeschlechtliche Paare richten, dürfe nicht als Grund für die Verweigerung oder die Einschränkung von Freiheiten und Grundrechten genutzt werden. Ein rechtlicher Rahmen, der auf Vorurteilen etwa gegen queere Menschen basiere, wäre mit der Verfassung nicht zu vereinbaren, auch hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde, sowie jener Werte einer demokratischen Bevölkerung betreffend Gleichheit, Pluralismus und der Toleranz nicht.