LITAUEN: Gericht anerkennt erstmals ein queeres Paar als Familie
Estland hat die Ehe für alle eingeführt, Lettland ein Partnerschaftsgesetz, doch Litauen bildet in dieser Hinsicht das Schlusslicht im Baltikum. Obwohl das Verfassungsgericht des Landes es bereits als Verletzung der Menschenrechte beurteilt hat, ist es dem litauischen Parlament bislang nicht gelungen ein, weder die Ehe für alle zu öffnen noch ein Partnerschaftsgesetz einzuführen.
Nun hat aber ein Bezirksgericht in der Hauptstadt Vilnius erstmals in der Geschichte des Landes die Behörden angewiesen, dass sie ein gleichgeschlechtliches Paar als Familie anerkennen und dies entsprechend in der Personenstandsurkunde eintragen müssen. Dies geht auf eine Klage der lokalen LGBTI+ Organisation TJA und dem Anwalt Aivaras Žilvinskas zurück. Dabei entschied das Gericht zu Gunsten eines Paares, welches ihre Beziehung und ihr Zusammenleben rechtlich anerkennen lassen wollte.
TJA kritisiert denn auch die Politik: Diese hätte zu lange gezögert um Verantwortung zu übernehmen und so hätten sie keine andere Wahl gehabt als vor Gericht zu ziehen. Sie würden sich nun freuen, dass die Richter dem Paar, welches seine Partnerschaft formal absichern wollte, nun die gleichen Rechte zugesprochen haben. Dieser Fall zeige, dass auch ganz gewöhnliche Menschen ihre Rechte vor Gericht verteidigen können, etwa wenn es Gesetzeslücken gibt oder wenn die Politik nicht handeln will.
Die Richter, schon beim Verfassungsgericht, nutzten dabei deutliche Worte und erklärten, dass selbst das Fehlen eines Gesetzes nicht als Grund genutzt werden dürfe, die Rechte von Menschen zu missachten.
Der Prozess durch all die Instanzen der Gerichte hat TJA bereits 2023 eingeleitet. Um den Druck auf die Politik noch mehr zu erhöhen, ist auch bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte platziert worden. Die Entscheidung dort steht aber noch aus. Der jüngste Entscheid bedeute aber einmal mehr Hoffnung für gleichgeschlechtliche Paare, welche immer noch auf ihre Anerkennung warten. Als TJA werde man ihnen gerne zur Seite stehen.
Schon 2019 hat das Oberste Gericht Litauens ein gleichgeschlechtliches Paar quasi anerkannt: Damals ging es um eine Aufenthaltsbewilligung für ausländische Partner:innen von gleichgeschlechtlichen Paaren.