LITAUEN: Neuer Anlauf für ein "Partnerschaftsgesetz"
Der nun eingereichte Vorstoss sieht eine Zivilunion vor, die „eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Personen darstellt, welche sich nach den gesetzlichen Vorgaben registriert haben, um ihre Beziehung zu gründen, weiterzuentwickeln und zu schützen."
Mit diesem Schritt erhoffen sich die Initianten eine breitere Unterstützung für das Anliegen von gleichgeschlechtlichen Paaren, denn ein eigentliches Partnerschaftsgesetz ist noch im vergangenen Jahr gescheitert.
Aktuell anerkennt das litauische Gesetz keinerlei Lebenspartnerschaften an, weder gleich- noch gemischtgeschlechtliche. Die liberale Partei setzt sich aber seit Jahren bereits dafür ein.
Neben der nun angekündigten Änderung der Begrifflichkeiten, sind aber auch noch weitere Einschränkungen vorgesehen, welche gegenüber der heterosexuellen Ehe oder einem echten Partnerschaftsgesetz eine Benachteiligung darstellen. So sollen die Partner unter anderem nicht den Nachnamen ändern können, und weiter sind auch die Adoption wie auch die Stiefkindadoption nicht darin enthalten.
Vorgesehen ist aber, dass die Paare quasi einen notariell beglaubigten Vertrag unterzeichnen, der etwa das gemeinsame Eigentum regelt. Da aber vieles ausgeklammert wurde, sind die Befürworter eines eigentlichen Partnerschaftsgesetzes ebenfalls nicht unbedingt für den nun vorgestellten Entwurf.
Tomas Vytautas Raskevičius beispielsweise, der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Menschenrechte, erklärte, dass er den Entwurf nicht unterschrieben habe, da er voller Kompromisse sei. Er habe immer mehr Rechte für Paare gewollt, aber nicht mehr Kompromisse. Sollte er aber trotzdem im Parlament zur Abstimmung kommen, dann werde er trotzdem dafür stimmen, denn eine solche Lösung sei immer noch besser als keine.
Ähnlich klingt es von Vytautas Mitalas, dem Vorsitzenden der Freiheitsunion. Der nun vorgestellt Entwurf unterscheide sich stark von dem, was sich seine Partei wünschen würde, doch der Entwurf sei das Resultat einer brutalen Rechnerei, um ein Gesetz vorlegen zu können, das die Chance hat, sämtliche Stufen des Parlaments erfolgreich zu durchlaufen.
Ob dieser Entwurf aber tatsächlich eine Chance im Parlament hat, ist offen, denn obwohl das Gesetz über die Zivilunion bereits stark verwässert wurde, gibt es noch immer Gegner der Vorlage.
Sie argumentieren etwa damit, dass der Zeitpunkt jetzt schlecht sei um über einen Gesetzesentwurf zu debattieren, der die Gesellschaft derart aufwühle. Dabei beziehen sie sich auf die ohnehin grossen Sorgen in der Bevölkerung aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine.