MALI wurde das 65. Land, welches Homosexualität kriminalisiert

MALI wurde das 65. Land, welches Homosexualität kriminalisiert
Mit Mali ist die Zahl der Länder, welche Homosexualität kriminalisieren, wieder auf 65 angestiegen - und nun sind die Details des neuen Strafgesetzes bekannt: Wer sich für die Rechte queerer Menschen einsetzt, dem drohen sieben und für gleichgeschlechtliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit zwei Jahre Haft - für Frauen und Männer.

Langsam aber stetig nahm die Zahl jener Länder ab, welche Homosexualität kriminalisieren, so haben beispielsweise im vergangenen Jahr Namibia und die Karibikinsel Dominica gleichgeschlechtliche Aktivitäten legalisiert. Nun ist die Zahl aber wieder angestiegen, denn die Militärregierung in Mali hat ein neues Strafgesetz eingeführt und damit Homosexualität strafbar gemacht.

Das Land wird seit drei Jahren von einer Militärjunta regiert und der Nationale Übergangsrat hat im vergangenen November das neue Strafgesetz mit 131 zu 1-Stimme gutgeheissen. Im Dezember wurde es schliesslich offiziell veröffentlicht, jedoch noch ohne die genauen Details, und darauf eingeführt. Damit ist Mali der 65. Staat weltweit, der Homosexualität unter Strafe stellt.

Nun sind die Details des Strafrechts bekannt und es sind unterschiedliche Strafen für Homosexualität vorgesehen: Wer sich für die Rechte queerer Menschen einsetzt, respektive entsprechende Äusserungen macht, Bilder oder Texte veröffentlicht oder auch privat besitzt, kann mit bis zu sieben Jahren Haft und einer Geldbusse von bis zu 500‘000 Franc, rund 716 Schweizer Franken, bestraft werden. Dies gilt auch für jene, welche gleichgeschlechtliche Handlungen billigen, fördern, ermöglichen oder begünstigen.

Auf tatsächlich getätigte, gleichgeschlechtliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit stehen zudem bis zu zwei Jahre Haft und maximal 200‘000 Franc, rund 286 Franken. So ist im Gesetz von sexuellen Handlungen gegen die gute Sitte die Rede. Dabei werden auch sexuelle Handlungen mit einer Person des gleichen Geschlechts als unsittliche Vergehen angesehen, und dies gilt sowohl für Männer wie auch für Frauen.

Auffallend ist, dass im Gesetz zwar alle Formen von gleichgeschlechtlichen Handlungen als widernatürlich und daher als strafbar bezeichnet werden, aber offenbar Handlungen im privaten Rahmen ausgeschlossen wurden. Somit sind Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, wenn sie unter Personen über 18 Jahren und ohne der Anwendung von Gewalt stattfinden, sowie quasi nur unter vier Augen im privaten Bereich.