POLEN: Gerichte erklären bereits zwei LGBT Free Zones für ungültig
Fast ein Drittel Polens, oder mehr als 100 Gemeinden und Regionen des Landes, haben sich als sogenannte LGBT Free Zone ausgerufen und damit quasi queere Menschen zu unerwünschten Personen in ihrem Einflussgebiet deklariert. Polens Menschenrechtskommissär Adam Bodnar hat darauf erstmals eine Beschwerde eingereicht und nun ist das erste Gerichtsurteil in Bezug auf diese Zonen gefällt worden - zugunsten der Menschenrechte und der LGBTI+ Community.
Die Richter haben im Fall der im Südwesten des Landes gelegenen Gemeinde Istebna entschieden, dass die LGBT Free Zone gegen den Artikel 32 der polnischen Verfassung verstosse, welcher besagt, dass alle Personen durch das Gesetz und auch durch die Behörden gleich behandelt werden sollen. Doch dem nicht genug: In ihrer Argumentation gingen die Richter noch einen Schritt weiter und erklärten, dass eine Ideologie immer mit Menschen in Verbindung stehe. Wenn man also eine Zone als „frei von LGBT Ideologien“ ausrufe, dann beziehe man sich de-facto auf LGBT Menschen. Wer also sage, dass LGBT eine Ideologie und keine Menschen seien, der verschliesse schlicht die Augen vor der Realität. Richter Krzysztof Wujek führt weiter aus, dass die LGBT Free Zones zudem schädlich seien und Personen bedrohe. Dies seien die wichtigsten Argumente, welche das Gericht zum Schluss kommen liessen, dass diese Zonen ungültig sind.
Eine Anwältin des Büros des Menschenrechtskommissärs begrüsste das Urteil als wegweisend und es werde in Bezug auf den Kampf für Menschenrechte in die polnische Geschichte eingehen. Dabei lobte sie auch das Urteil des Gerichts. Nicht nur hätten die Richter alle Argumente des Menschenrechtskommissärs, welche aufzeigen, dass diese Zonen gegen die Verfassung verstossen, gutgeheissen, sondern, sie hätten auch unterstrichen, wie schädlich und diskriminierend diese seien.
Nur einen Tag nach dem Urteil von Istebna, hob ein anderes Gericht nun auch die LGBT Free Zone für Klwów auf. Die Richter nutzen die gleichen Argumente in Bezug auf Diskriminierung und erklärten zudem, dass der Gemeinderat seine Kompetenzen mit der Einrichtung einer solchen Zone überschritten habe. Wer eine bestimmte Gruppe so behandle, als wären sie nicht willkommen, der verletze damit das Gesetz. Auch eine Resolution der Gemeinde in Form eines Anti-LGBT+ Propagandagesetzes wurde von den Richtern für nichtig erkärt. Sie fügten zudem hinzu, dass es in der polnischen Tradition auch eine Tradition der Toleranz gebe.
Beide Gerichtsurteile sind jedoch noch nicht endgültig, da noch ein Einspracherecht für die nächsten 30 Tage besteht.