POLEN: Langsam geht es vorwärts mit dem Partnerschaftsgesetz

POLEN: Langsam geht es vorwärts mit dem Partnerschaftsgesetz
Die Regierung in Polen hat ein Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz auf die Traktandenliste gesetzt. Damit soll nicht zuletzt auch ein Europäisches Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden, welches besagt, dass es gegen die Menschenrechte verstosse, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren keine Möglichkeit biete, ihrer Partnerschaften rechtlich anerkennen zu lassen.

Donald Tusk, der seit den letzten Wahlen der Regierungskoalition vorsteht, hat bereits während seinem Wahlkampf versprochen, dass er sich für die Rechte queerer Menschen einsetzen werde, unter anderen mit einem Partnerschaftsgesetz. Damit würde er auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umsetzen, welches im vergangenen Dezember entschied, dass es gegen die Menschenrechte von gleichgeschlechtlichen Paaren verstosse, wenn man ihnen keine Möglichkeit biete, ihre Partnerschaften rechtlich abzusichern.

Nun hat die Regierung dieses Anliegen auf die Traktandenliste gesetzt, doch bis es soweit ist, muss ein entsprechender Gesetzesentwurf noch zahlreiche Hürden überstehen. Nicht nur sind sich nämlich die Parteien der Regierungskoalition uneinig über die Umsetzung, sondern auch von Staatspräsident Andrzej Duda kamen bereits Signale, dass er diesbezüglich möglicherweise von seinem Vetorecht Gebrauch machen könnte.

Das neue Gesetz würde es Paaren ermöglichen, ihre Partnerschaft bei einem Standesamt eintragen zu lassen und dabei von gewissen Rechten zu profitieren, so etwa in Bezug auf das Erben, aber auch bei den Steuern, der Gesundheitsvorsorge, sowie beim Unterhalt. Dabei soll diese Möglichkeit sowohl gleichgeschlechtlichen, wie auch heterosexuellen Paaren offen stehen.

Geht es nach der Regierung, dann soll dieser Gesetzesentwurf im vierten Quartal durch das Kabinett verabschiedet werden. Danach geht es im Parlament weiter, wo ebenfalls darüber debattiert wird. Dabei steht schon jetzt fest, dass die Abgeordneten selber entscheiden dürfen, wie sie abstimmen wollen, und nicht der Parteilinie gefolgt werden muss. Dies birgt eine gewisse Unsicherheit, ob die nötige Mehrheit erhalten bleibt. Es laufen jedoch bereits Gespräche im Hintergrund um die Mehrheitsverhältnisse sicher zu stellen. Sobald der Entwurf das Parlament passiert hat, kommt Präsident Duda zum Zug, der entweder das Gesetz unterschreibt und damit in Kraft setzt, oder von seinen Vetorecht Gebrauch macht.

LGBTI+ Organisationen sind zwiegespalten über diese Option, finden dann aber doch, dass ein Partnerschaftsgesetz immer noch besser ist als gar keine Lösung. Ihr Ziel ist aber weiterhin die Ehe für alle.