POLEN muss im Ausland geschlossene Ehen von queeren Paaren anerkennen
Ihre Ehe verstosse gegen die Rechtsordnung in Polen, und aus diesem Grund könne sie auch nicht anerkannt werden, hiess es von den polnischen Behörden. Darauf klagten die beiden gleichgeschlechtlichen Paare, welche in Dänemark, respektive in Grossbritannien geheiratet haben, gegen den polnischen Staat. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg nun als höchste und letzte Instanz geurteilt hat, verstösst Polen mit dieser Weigerung gleich gegen zwei Einscheidungen.
Zum einen verstösst Polen gegen ein Urteil, welches 2018 durch den Gerichtshof der Europäischen Union gefällt wurde. Mit diesem wurden die EU-Mitgliedsstaaten zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen mit heterosexuellen Paaren verpflichtet, wenn es um ihr Recht in Bezug auf die Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union geht. Weiter werde auch ein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2023 verletzt, mit welchem am EGMR damals bereits entschieden wurde, dass Polen mit seiner Haltung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
Polen wurde daher einmal mehr auferlegt, die Ehen der beiden gleichgeschlechtlichen Paaren anzuerkennen, welche dies eingeklagt haben. Durch die Weigerung lasse Polen die beiden Paare in einem rechtlichen Vakuum und ihre stabile und feste Beziehung sei dadurch ungeschützt, erklärten die Richter des EGMR weiter.
Verschiedenste LGBTI+ Organisationen wie etwa ILGA Europe feierten das Urteil. Dies sei ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung und für den Schutz von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der Europäischen Union. Dabei zeige sich bereits zum zweiten Mal, dass Polen die Standards des Europarats in Bezug auf die Menschenrechte nicht einhalte, wenn es um den Schutz und die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren gehe.
Sie hoffen nun, dass dieses Urteil auch mithilft, den Weg für die Einführung der Ehe für alle in Polen zu ebnen. Derzeit läuft die Debatte aber eher in Richtung Partnerschaftsgesetz.