POLEN: Oberstes Gericht findet Anerkennung von im Ausland geschlossenen LGBTI+ Ehen zulässig

POLEN: Oberstes Gericht findet Anerkennung von im Ausland geschlossenen LGBTI+ Ehen zulässig
Es ist ein wahrer Lichtblick für die LGBTI+ Community in Polen: Während die aktuellen Politiker:innen mit ihrem Handeln und ihrer Rhetorik die Situation für queere Menschen massiv verschlechtert haben, so urteilte nun das Oberste Gericht des Landes, dass es nicht gegen die Verfassung verstossen würde, wenn im Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt werden.

Polen ist eines von nur noch sechs Ländern der Europäischen Union, welche für gleichgeschlechtliche Paare weder die Ehe noch ein Partnerschaftsgesetz haben. Und dies, obwohl das Anliegen eigentlich in der Bevölkerung grosse Unterstützung finden würde. Aufgrund der politischen Situation in Polen, wird sich aber an der aktuellen Gesetzgebung wohl in naher Zukunft kaum etwas ändern. Doch eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Polen ist nun zumindenst ein Lichtblick für die LGBTI+ Community.

Die beiden polnischen Influencer Jakub Kwieciński und Dawid Mycek waren dafür verantwortlich. Sie heirateten vor fünf Jahren in Portugal und wollten nun erreichen, dass ihre Ehe auch in ihrer Heimat Polen anerkannt wird. Obwohl das Oberste Gericht nun nicht auf die Berufung des Ehepaares einging, und aus diesem Grund auch nicht konkret über ihren Fall entschied, so teilte das Gericht mit, dass im Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht durch die Verfassung verboten sind, sondern durchaus anerkannt werden können.

Damit nimmt das Gericht den Gegnern der Ehe für alle und eines Partnerschaftsgesetzes ein für alle mal den Wind aus den Segeln. Die Richter legten nämlich fest, dass gleichgeschlechtliche Ehen nicht aufgrund der Verfassung Polens verboten sind. Obwohl der Artikel 18 die Ehe als Vereinigung zwischen Mann und Frau festlege, so sei dies kein Hindernis um eine ausländische Heiratsurkunde anzuerkennen, auch wenn sie für Personen des gleichen Geschlechts ausgestellt wurde.

Das Oberste Gericht stellt zudem weiter klar, dass obwohl der Gesetzgeber derzeit keine Absichten habe, im Ausland geschlossene Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren zu anerkennen, so werde eine solche gesetzliche Regelung zumindest nicht durch die Verfassung verhindert.

Jakub Kwieciński und Dawid Mycek zeigten sich erfreut über die Entscheidung und sie teilten mit, dass wenn man ab heute Justizminister Zbigniew Ziobro oder Bildungsminister Przemysław Czarnek jemals sagen höre, dass gleichgeschlechtliche Ehen durch die Verfassung verboten seien, dann wisse man ab jetzt, dass sie lügen. Man habe dies nun ab heute schriftlich. Das Urteil habe den Mythos der Rechten entlarvt, welche dies seit Jahren immer wieder wiederholen, so das Paar.

Gerade in den vergangenen wenigen Jahren hat Polen in Bezug auf die Rechte für queere Menschen zahlreiche Rückschritte vollzogen: So sorgte das Land mit seinen LGBT Free Zones international für Schlagzeilen und Kritik und es wurde auch ein Anti-LGBTI+ Propagandagesetz nach russischem Vorbild eingeführt.