POLENs Regierung spricht sich für Ausweitung des Gesetz gegen Hassverbrechen aus

POLENs Regierung spricht sich für Ausweitung des Gesetz gegen Hassverbrechen aus
Die polnische Regierung hat sich dafür ausgesprochen, die Kriterien der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in ein bereits bestehendes Gesetz aufzunehmen, welches sich gegen Hassverbrechen richtet. Damit können bei Verstoss neu bis hin zu Gefängnisstrafen ausgesprochen werden.

Polen kennt bereits ein Gesetz gegen Hasskriminalität, doch dieses bezieht sich einzig auf Rassismus und Religionsfeindlichkeit. Nun hat sich die Regierung aber dazu ausgesprochen das Gesetz um weitere Kriterien zu ergänzen. Wie das Justizministerium dazu mitteilt, sollen damit die Anti-Diskriminierungsvorgaben aus der Verfassung besser definiert werden, aber man wolle auch internationale Empfehlungen und Standards erfüllen.

Neu soll sich auch strafbar machen, wer jemanden aufgrund seines Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert. Ob beim Begriff des Geschlechts auch die Geschlechtsidentität darunter fällt ist, unklar, da der polnische Begriff płeć verwendet wurde, der sowohl für Geschlecht, wie auch für Gender steht. Ursprünglich war die Geschlechtsidentität explizit erwähnt, doch das Justizministerium war der Meinung, dass das Wort "płeć" ausreiche.

Damit reagiert die polnische Regierung nicht zuletzt auch eine Anmerkung des UN-Menschenrechtsrat. Der hat sich besorgt gezeigt, dass das Gesetz gegegn Hassverbrechen zu wenig klar formuliert sei und wichtige Kriterien nicht ausdrücklich beinhalte. Weiter war diese Gesetzesergänzung auch Teil der Koalitionsvereinbarungen im vergangenen Jahr, als Donald Tusk zusammen mit anderen Parteien die Regierungsbildung übernahm damit die PiS-Partei ablöste.

Nun hat das Parlament über diese Ergänzung zu befinden, und danach liegt es an Präsident Andrzej Duda, das Gesetz einzuführen. Da dieser aber der LGBTI+ feindlichen PiS-Partei nahesteht, könnte er das Vorhaben noch mit seinem Veto blockieren. Dann wäre es am Verfassungsgericht darüber zu entscheiden.