RUSSLAND: Höchststrafe für Besitzer einer Gay Bar

RUSSLAND: Höchststrafe für Besitzer einer Gay Bar
In der russischen Region Orenburg sind der Besitzer einer Gay Bar sowie zwei seiner Mitarbeitenden zu Haftstrafen verurteilt worden. Für den Besitzer wurde gar die Höchststrafe verhängt, für eine Mitarbeitende knapp darunter. Ihr Vergehen: Sie haben eine Gay Bar mit Club geführt!

Der Prozess gilt als erster des Landes, bei dem das Gesetz angewandt wurde, welches die „internationale LGBT Bewegung“ seit November 2023 als extremistisch einstuft. Das Verfahren wurde bereits im März 2024 eröffnet, nachdem die Rechtsaussen-Organisation Russische Gemeinschaft, eine Klage gegen die Gay Bar Pose in der russischen Region Orenburg nahe der Grenze zu Kasachstan eingereicht hat.

Die Richter sahen nun die Anschuldigungen als erwiesen an und entsprechend hoch vielen auch die Haftstrafen aus: Der Besitzer der Bar wurde zur Höchststrafe von sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem muss er rund eine Million Rubel zurückzahlen, rund 10‘800 Schweizer Franken, welche er mit der Bar eingenommen hat. Diese Gelder seien mit kriminellen Machenschaften erwirtschaftet worden, hiess es in der Urteilsbegründung.

Die Verantwortliche der Bar wurde ebenfalls zu einer sehr hohen Gefängnisstrafe verurteilt, nämlich zu sechs Jahren und drei Monaten und damit knapp unter der Höchststrafe. Der künstlerische Leiter der Bar wiederum muss nach Ansicht des Gerichts für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Alle drei Angeklagten wurden zudem ins Register für Extremisten und Terroristen aufgenommen. Vor Gericht plädierten sie auf unschuldig.

Seit der Oberste Gerichtshof die internationale LGBT Bewegung als extremistisch eingestuft hat, wurde auch eine wahre Verfolgung von queeren Menschen gestartet. Es kam zu Razzien in Clubs und Bars, Buchverlage wurden durchsucht und Streaming-Plattformen gebüsst. Auf diese Weise versucht die russische Regierung die LGBTI+ Sichtbarkeit aus dem Alltag komplett zu verbannen.