SCHOTTLAND: Neo-Nazi plante Attentate gegen queere Menschen
Während elf Tagen wurden die angeklagten Punkte gegen einen Neo-Nazi vor einem Geschworenengericht im schottischen Stirling verhandelt. Nun wurde er für schuldig befunden. Der Angeklagte ist ein ehemaliger Journalist, er verherrlichte in der Vergangenheit Adolf Hitler und leugnete den Holocaust, und er schrieb auch in den Sozialen Medien darüber. Weiter rief er zur Unterstützung einer verbotenen, rechtsextremen Terrorgruppierung auf und zog die Ermordung von George Floyd ins lächerliche. Zudem lobte er auch Anders Breivik, den Attentäter und Massenmörder aus Norwegen, als Heiligen.
Verhaftet wurde der 54-Jährige im September 2022. Die Polizei umstellte damals sein Haus in Redding, Falkirk, und brach schliesslich die Türe auf. Wie die Staatsanwaltschaft weiter erklärte, fand man vor Ort ein wahres Waffenarsenal, darunter eine Armbrust mit Zielfernrohr und Pfeilspitzen, 14 verschiedene Messer, Macheten, Elektroschocker, einen Schlagstock, Schlagringe, ein Samurai-Schwert, sowie eine Luftpistole. Weiter seien unter anderem auch SS-Abzeichen, eine Totenkopfmaske im SS-Stil und Kampfhandschuhe gefunden worden.
In Whatsapp-Nachrichten habe er sich mit einem anderen Mann ausgetauscht und dabei auch von Angriffen auf queere Personen gesprochen, ergaben die Ermittlungen weiter. Dabei schrieb er in äusserst hasserfüllter Sprache von Morden, und dass es keinen Platz für diese Menschen auf der Erde gebe. Er hasse sie und nun sei „Jagdzeit“, schrieb er weiter. In anderen Nachrichten äusserte er sich auch extrem antisemitisch.
Auch bei der Auswertung seiner Social Media-Konten stiessen die Ermittler auf zahlreiche rechtsextreme Inhalte. Dabei hatte er rund 28'000 Follower. So fanden sie Videos von Demonstrationen mit Rechtsextremen, mit Symbolen der Neo-Nazis, sowie mit dem Hitler-Gruss. Zudem werden in gewissen Videos auch Neo-Nazis aufgerufen, aufzustehen und sich für „weisse Familien, weisse Werte und die weisse Kultur“ einzusetzen.
Am Ende des Prozess wurde der Mann von den Geschworenen nach dem Terrorismusgesetz in vier Anklagepunkten für schuldig befunden, so der Besitz von Waffen und Munition, aber auch die Unterstützung einer verbotenen Organisation, die Anstiftung und Planung von terroristischen Handlungen, sowie Verbreitung von terroristischen Inhalten. Weiter wurde er auch der Leugnung des Holocaust, wegen Antisemitismus und für Rechtsbeugung schuldig gesprochen, obwohl er selber sämtliche Anschuldigungen gegen seine Person zurückwies.
Dem Mann droht eine mehrjährige Haftstrafe. Richterin Fiona Tait ordente an, dass er weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Das Urteil wird am 21. Oktober am Obergericht in Edinburgh bekanntgegeben. Weiter gab sie eine Untersuchung in Auftrag, ob der Angeklagte allenfalls auch unter die Serious Crime Prevention Order fällt. Dies ist eine Anordnung, welche nach einer Haftentlassung einsetzt und der Verhinderung von schweren Verbrechen dient. Dazu gehören Massnahmen wie die lebenslange Verwaltung von Geschäftsbeziehungen, die Überprüfung der Kommunikation und die Beobachtung der Bewegungen.