SCHWEIZ: Anklageschrift gegen Junge Tat bekannt - Prozessbeginn im Frühjahr
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft den bereits mehrfach vorbestraften, führenden Mitgliedern der Jungen Tat mehrere Delikte vor, aus diesem Grund wurde bereits im August Anklage gegen sie erhoben. Wie die NZZ berichtet, liegt nun auch die Anklageschrift vor. Demnach müssen sich die beiden Männer unter anderem wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Verletzung des Sprengstoffgesetzes, Rassendiskriminierung und weiterer Straftaten vor Gericht verantworten.
Wie 20 Minuten unter Berufung auf die beiden Angeklagten berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft je 15 Monate Gefängnis für die beiden Männer. Sollten die Richter diesem Antrag folgen, dann müssten sie je ein halbes Jahr davon tatsächlich absitzen. Der Prozessbeginn ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Die ihnen vorgeworfenen Straftaten, an welchen ihnen die Staatsanwaltschaft eine Beteiligung nachweisen will, fanden zwischen Februar 2022 und April 2024 statt. Dabei handelt es sich auch um Delikte, welche sich direkt gegen die LGBTI+ Community gerichtet haben. So etwa die Störaktion gegen den Zurich Pride-Gottesdienst in der Kirche St. Peter und Paul im Juni 2022, aber auch im Tanzhaus in Zürich im Oktober 2022, als Mitglieder der Jungen Tat die Drag Story Time stürmten.
Auch sechs weitere Mitglieder der Jungen Tat erhielten Ende 2024 Strafbefehle von der Staatsanwaltschaft. Alle Beschuldigten legten damals Einsprache ein und lehnten es ab, die Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 70'000 Schweizer Franken zu bezahlen. In der Zwischenzeit gelten zwei von ihnen jedoch als rechtskräftig verurteilt, da sie den Strafbefehl nun doch anerkannt haben. Die anderen vier Mitglieder der rechtsextremen Organisation warten nun auf ihr Verfahren vor dem Zürcher Bezirksgericht im kommenden Jahr.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.