SCHWEIZ: Junge Tat akzeptiert Geldstrafe nicht und muss daher vor Gericht

SCHWEIZ: Junge Tat akzeptiert Geldstrafe nicht und muss daher vor Gericht
Die Strafe, welche die sechs Mitglieder der Jungen Tat für ihre queerfeindlichen Angriffe und Taten zu bezahlen hätten, beläuft sich auf rund 70‘000 Schweizer Franken. Dies wollen die mutmasslichen Täter nicht akzeptieren und so ziehen sie die Entscheidung weiter. Damit werden wohl erstmals Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung zu einem Gerichtstermin erscheinen müssen.

Unter anderem für ihren Angriff auf den Gottesdienst der Zurich Pride, auf die Drag Story Time im Zürcher Tanzhaus, sowie für weitere Delikte wurden sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat zur Verantwortung gezogen. Die Vergehen sollen sie in unterschiedlicher Zusammensetzung begangen haben und so wirft ihnen die Zürcher Staatsanwaltschaft unter anderem Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Rassendiskriminierung, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, sowie Landfriedensbruch vor.

Die Taten geschahen zwischen dem Februar 2022 und April 2024, und die Ermittlungsbehörden konnte den sechs Beschuldigten jeweils eine oder mehrere Taten nachweisen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilte sie darauf per Strafbefehl zu Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen. Damit summiert sich die Gesamtstrafe auf einen Betrag von rund 70‘000 Schweizer Franken.

Wie die rechtsextreme Organisation nun in einem Video via X erklärt, werden sie die Geldstrafe nicht bezahlen. Dies bedeutet, dass es somit wohl erstmals zu einem Gerichtsprozess gegen Mitglieder der Jungen Tat kommen wird. In ihrem Video erklärten sie, dass sie diese Repression nicht hinnehmen werden, da ihre freie Meinungsäusserung damit eingeschränkt werde.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.