SCHWEIZ: Strafbefehle gegen sechs Mitglieder der Jungen Tat
Sei es eine Störaktion gegen den Gottesdienst am Sonntag nach der Zurich Pride 2022, oder auch gegen die Drag Story Time im Zürcher Tanzhaus im Oktober des selben Jahres. Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat machten immer wieder mit ihren LGBTI+ feindlichen Ansichten medienwirksam von sich reden. Nun bekamen sechs Mitglieder die Quittung vor Gericht. Gegen zwei weitere Mitglieder werden die Untersuchungen noch weiter geführt.
Gegen die sechs Beschuldigten wurden neben Bussen auch noch Geldstrafen in der Höhe zwischen 100 und 180 Tagessätzen ausgesprochen. Rechtskräftig sind diese Strafbefehle noch nicht und es gilt die Unschuldsvermutung bis die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden.
Wie die Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl erklärt, seien während den Ermittlungen noch weitere Taten zu Tage gekommen. Den sechs Beschuldigten, welche sich nun vor Gericht zu verantworten hatten, konnte nachgewiesen werden, dass sie zwischen Februar 2022 und April 2024 an einer oder mehreren Taten teilgenommen haben.
Dabei wurden verschiedenste Straftatbestände erfüllt, je nachdem an welchen Aktionen die Angeklagten beteiligt waren. So wurden unter anderem Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt, aber auch Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Hausfriedensbruch, das Aufnehmen und Abhören von fremden Gesprächen und Rassendiskriminierung.