SCHWEIZ: Basel stellt Entwurf zur Revision des Gleichstellungsgesetz vor
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wurde im Februar 2020 vom Grossen Rat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Erweiterung des kantonal verankerten Gleichstellungsauftrags auszuarbeiten. Dieser war bislang explizit nur für „Männer“ und „Frauen“ formuliert, soll nun aber entsprechend erweitert und ausformuliert werden, damit auch die LGBTI+ Menschen miteingeschlossen sind. Einen entsprechenden Entwurf hat der Regierungsrat nun in die Vernehmlassung geschickt.
Basel-Stadt übernimmt damit die Rolle eines Pionierkantons und will als erster Deutschschweizer Kanton sein bestehendes Gleichstellungsgesetz dahingehend erweitern, dass auch die Gleichstellung von LGBTI+ Menschen gewährleistet wird. Mit dieser nun durch den Basler Regierungsrat vorgestellten Totalrevision soll die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen sichergestellt, und die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität verboten werden.
Mit der Revision sollen etwa niederschwellige Beratungsangebote für jene Menschen geschaffen werden, welche durch Diskriminierung betroffen sind. Dies bedeutet, dass vor allem das Angebot für LGBTI+ Menschen in der Region ausgebaut werden soll. Dies soll auch durch intensive Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen geschehen, von deren Know-How man profitieren möchte.
Handlungsbedarf gibt es laut dem Regierungsrat in allen Politikbereichen und Departmenten, wie es in der Medienmitteilung heisst. Die Gesamtkoordination der einzelnen Massnahmen in den Departementen soll dabei die bereits bestehende Abteilung Gleichstellung übernehmen. Sie soll die Implementierung des neuen Gleichstellungsgesetzes vorantreiben und die vom Regierungsrat periodisch gesetzten, inhaltlichen Schwerpunkte zur Gleichstellung aller Menschen umsetzen.
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 17. November 2021, und danach wird die Vorlage bereinigt und dem Grossen Rat vorgelegt.