SCHWEIZ: Nationalrat stimmt Stiefkindadoption erneut zu
Mit einer deutlichen Zustimmung von 125 Ja zu 68 Nein-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, sprach sich der Nationalrat ebenfalls deutlich für die Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare aus. Damit hat der Nationalrat, wie zuvor schon der Ständerat, das Wohl des Kindes in den Fokus gestellt und sich für die Gleichstellung von Kindern eingesetzt, egal wessen Zivilstand dessen Eltern sind.
„Wir sind froh, dass nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind, damit unsere Kinder und Familien endlich gleichberechtigt leben können, und wir hoffen auf rasche Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmung,“ kommentiert Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, die erfreuliche Entwicklung. „Regenbogenfamilien sind Teil der Schweizer Gesellschaft, leben gut integriert und bedürfen derselben Anerkennung und Absicherung wie andere Familien auch. Sollte ein Referendum zustande kommen, zählen wir darauf, dass sich eine Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die rechtliche Absicherung zum Wohl unserer Kinder entscheiden wird,“ äussert sich Maria von Känel zu den Referendums-Ankündigungen.
Gleichgeschlechtliche Paare sind ebenso wie gegengeschlechtliche Paare in der Lage, Kinder zu betreuen, Elternrechte und -pflichten wahrzunehmen, das Wohl ihrer Kinder zu gewährleisten und deren Entwicklung zu fördern. Bereits heute wachsen in der Schweiz tausende Kinder in Regenbogenfamilien auf. Was bisher fehlte, ist ein Gesetz, welches ihre Lebensrealität anerkennt und auch im Fall von Invalidität oder Tod eines Elternteils rechtlichen Schutz bietet. Die Gesetzesänderung im Rahmen der Revision des Adoptionsrechts hat diesen diskriminierenden Missstand beseitigt – denn jedes Kind hat Anrecht auf Anerkennung seiner Familie und die damit einhergehende Absicherung. Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Gleichbehandlung und Absicherung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen.
Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, leben in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen. Doch rechtlich wird nur einer von beiden anerkannt. Damit wird den Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch die Möglichkeit genommen, rechtlich und finanziell vollumfänglich abgesichert zu leben. Konkret soll durch die neue gesetzliche Bestimmung zum Beispiel sichergestellt werden, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können und nicht fremdplatziert werden. Im Falle des Todes ihres nicht-leiblichen rechtlichen Elternteils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und auch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.