SCHWEIZ: Stiefkindadoption tritt in Kraft
In der Schweiz tritt mit dem neuen Jahr auch das revidierte Adoptionsrecht in Kraft. Damit erhalten neu auch Paare, egal ob in verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, die Möglichkeit, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Damit gelten diese geänderten Bestimmungen neu auch für schwullesbische Paare in Eingetragenen Partnerschaften. Zuvor stand die so genannte Stiefkindadoption nur verheirateten Paaren offen.
Ein Komitee bestehend aus Mitgliedern der SVP, CVP und der EDU versuchten zwar noch das Referendum gegen die Neuerungen zu ergreifen, doch es ist ihnen nicht gelungen in der geltenden Frist die nötigen Unterschriften zu sammeln.
In der Schweiz profitieren rund 10'000 Kinder vom neuen Adoptionsrecht, welche in heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben und deren Beziehung nun rechtlich ein neues Fundament erhalten. Mit dieser Möglichkeit der Adoption wird der Partner zu einem vollwertigen, gleichberechtigten Elternteil.
Obwohl die Stiefkindadoption ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, so stellt das revidierte Adoptionsrecht trotzdem auch eine verpasste Chance dar, eine vollständige Gleichstellung diesbezüglich zu ermöglichen. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder durch gleichgeschlechtliche Paare, oder auch für Paare, in einer faktischen Lebensgemeinschaft, bleibt nämlich weiterhin verboten.
Die Neuerungen sehen aber auch eine Flexibilisierung bei den grundsätzlichen Adoptionsbestimmungen vor, um dem Interesse des Kindes besser Rechnung tragen zu können.