SCHWEIZ: Verfahren gegen PNOS-Mitglied eingestellt

SCHWEIZ: Verfahren gegen PNOS-Mitglied eingestellt
Es sind Worte die an dunkelste Tage des vergangenen Jahrhunderts erinnern, doch trotzdem kommt das Führungsmitglied der rechtsnationalen PNOS straffrei davon - dies hat die Staatsanwalt entschieden. Die Klagen, welche in Zusammenarbeit mit Pink Cross eingereicht wurden, werden strafrechtlich nicht verfolgt...

Er brachte Homosexualität (indirekt) mit Pädophilie in Verbindung, denn wenn man Homosexualität unterstütze, müsse man da nicht auch Pädophilie akzeptieren, fragt sich der Autor. Homosexuelle sollen sich seiner Meinung nach für ihre Heilung einsetzen oder sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen. Weiter seien sie eine zusätzliche Gefahr für den demografischen Niedergang Europas. Homosexuelle seien demografische Desserteuere, da sie "unfruchtbar" sind. Homosexualität solle zudem in der Öffentlichkeit verboten werden, womit er quasi ein Anti-Gay-Propagandagesetz nach russischem Vorbild fordert. Gar von einer Homo-Steuer ist in seinem Text die Rede.

Doch selbst diese drastische Wortwahl in einem Pamphlet unter dem Titel "Warme Warnung - Kritik an der Homosexualität" reicht offenbar nicht für eine Anklage gegen das Führungsmitglieder der PNOS der Sektion Appenzell. Veröffentlicht wurde es 2018 auf der Webseite der PNOS, der Partei National Orientierter Schweizer. Wie der SonntagsBlick berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Funktionär nun aber eingestellt. Der Straftatbestand der Ehrverletzung und Rassendiskriminierung sei nicht erfüllt. Es bedürfe dazu die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm.

Nach der Veröffentlichung des Kommentars durch die PNOS hat Pink Cross mit 245 Klägern eine entsprechende Anzeige eingereicht. Da die Ehrverletzung aber eine grosse Gruppe von Menschen, nämlich die LGBTI+ Community betreffe, und nicht einzelne Personen, liege kein Straftatbestand vor, und auch die Rassismusstrafnorm könne nicht zur Anwendung kommen, da die sexuelle Orientierung dort nicht als Kriterium aufgeführt sei, heisst es von Seiten der Staatsanwaltschaft, wie der SonntagsBlick berichtet.

Das Parlament hat in der Zwischenzeit die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung beschlossen. Die EDU und die Junge SVP haben allerdings das Referendum ergriffen, und laut deren Angaben sei man kurz davor die nötigen 50'000 Unterschriften zusammenzukriegen. Damit müsste das Volk darüber entscheiden.

Der Artikel der PNOS ist noch immer auf der Webseite unter folgendem Link zu finden: Link