SÜDKOREA: 11 Paare klagen für die Ehe für alle

SÜDKOREA: 11 Paare klagen für die Ehe für alle
Nicht nur in Japan steigt der Druck auf die Politik, die Ehe endlich auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sondern auch in Südkorea, wobei Südkorea noch viel aufzuholen hat. Nun wollen 11 queere Paare Klagen einreichen, mit welcher sie fordern, dass ihre Beziehungen endlich gleichberechtigt anerkannt werden, und dass sie das Recht auf eine Ehe erhalten.

Weil ihnen in den Bezirksämtern von den Behörden die Ehe verweigert wurde, haben elf gleichgeschlechtliche Paare zusammen mit ihren Anwält:innen angekündigt, dass sie Klagen gegen die Stadt Seoul und andere Gemeinden einreichen werden. Damit wollen sie erreichen, dass ihre Beziehungen endlich rechtlich anerkannt werden.

In einer Pressekonferenz in Seoul erklärte nun der Anwalt eines Paares, dass es verfassungswidrig sei und die Grundrechte der Kläger verletze, wenn die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren durch das derzeitige Zivilgesetzbuch ausgeschlossen werde. Bei der Ehe für alle handle es sich nicht nur um eine grundsätzliche Frage der Würde, so der Anwalt weiter, sondern es sei auch eine drängende Frage, wenn es um das Bestreiten des Lebensunterhalts, sowie um den gleichen Schutz, den Respekt und die Anerkennung gehe, die alle Mitbürger:innen durch die Ehe verdienen.

Zwei der elf klagenden Paare haben für sich bereits grosse Erfolge für die LGBTI+ Community im Land erzielt: So ist etwa das erste lesbische Paar Südkoreas mit dabei, welches ein Kind mittels einer Samenspende zur Welt gebracht hat. Ebenfalls unter den Klägern ist zudem jenes schwule Paar, welches bereits einen grossen Erfolg vor dem Verfassungsgericht erzielen konnte. So konnten sie erreichen, dass die staatliche Krankenversicherung auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet wird.

Die elf Paare werden ihre Klagen bei insgesamt sechs lokalen Gerichten einreichen, so etwa bei vier Bezirksgerichten in Seoul, aber auch beim Familiengericht der südkoreanischen Hauptstadt. Dabei wollen sie die Verfassungsmässigkeit des Zivilgesetzes prüfen lassen. Sollten sie damit siegreich sein, dann wird das Verfahren vor dem Verfassungsgericht weitergeführt, welches dann zu entscheiden hat, ob der Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren von der Ehe verfassungskonform ist oder nicht. Sollten die elf Klagen abgelehnt werden, dann haben die Kläger die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. 

Bereits vor zehn Jahren hat ein schwules Paar eine ähnliche Klage eingereicht, um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare per Gerichtsurteil zu öffnen. Sie unterlagen damals in der ersten Instanz und auch in der Berufung. Die Bevölkerung in Südkorea ist diesbezüglich nach wie vor sehr konservativ eingestellt. So befürworten derzeit rund 40 Prozent eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Dies stellt aber immerhin ein Anstieg von rund 15 Prozent innerhalb von zehn Jahren dar.