SÜDKOREA: Erstmals wurden queere Paare anerkannt

SÜDKOREA: Erstmals wurden queere Paare anerkannt
Erstmals hat Südkorea die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare anerkannt: Ein Gericht in Seoul hat geurteilt, dass das Paar das gleiche Recht auf eine gemeinsame Krankenversicherung durch den Arbeitgeber hat, wie auch ein heterosexuelles Paar. Ein Meilenstein für ein Land, welches sich nach wie vor äusserst schwer tut, LGBTI+ zu akzeptieren und ihnen gewisse Rechte zuzusprechen.

Das moderne, technisch hochentwickelte Image Südkoreas täuscht gerne darüber hinweg, dass die Gesellschaft an sich nach wie vor tief in Traditionen verwurztelt ist. Kaum eine Pride oder queere Festivals, welche nicht von Gegendemonstrationen begleitet werden. Entsprechend gibt es bislang für gleichgeschlechtliche Paare auch keinerlei Möglichkeiten sich rechtlich abzusichern. Unter diesem Blickwinkel ist das nun gefällte Urteil eines Gerichts in Seoul ein wahrer Meilenstein für die LGBTI+ Community im Land.

Erst hat das Oberste Gericht ein Urteil einer unteren Instanz aufgehoben, und nun urteilten die Richter zu Gunsten des gleichgeschlechtlichen Paares. Dies ist das erste Mal überhaupt, dass in Südkorea die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt werden. Im konkreten Fall geht es um ein schwules Paar, welches eine Art Ehezermonie abhielt, welche jedoch rechtlich nicht von Südkorea anerkannt wird.

Der eine Mann hat darauf seinen „Ehepartner“ bei der Krankenversicherung seines Arbeitgebers als „Ehepartnerin“ angegeben. Dies hat zur Folge, dass der „Ehepartner“ damit ebenfalls durch die Krankenversicherung des Arbeitgebers seines Mannes geschützt ist. Als der Arbeitgeber nun aber festgestellt hat, dass es sich bei dem Paar um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt, zog er vor Gericht und forderte vom „Ehepartner“, dass er die Versicherung fortan selber bezahlen müsse, da sie rechtlich gesehen nicht verheiratet sind.

Das Oberste Gericht war nun jedoch anderer Meinung und urteilte, dass dieser Versicherungsschutz nicht auf gesetzlich definierte Familien, also verheiratete Ehepaare, beschränkt sei. Die Weigerung der Versicherung sei demnach eine Diskriminierung des Paares. Demnach wurde die Krankenversicherung nun nicht nur dazu verurteilt, dass sie die Versicherungsbeiträge des „Ehepartners“ nicht mehr verlangen darf, sondern sie müssen auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen, auch für das Paar. Die Versicherung hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und in Berufung zu gehen.

Amnesty International gegrüsste das Urteil und erklärte, dass dies ein Schritt hin zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei. Es zeige und mache Hoffnung, dass Vorurteile überwunden werden können, doch es sei noch ein weiter Weg bis zum Ende der Diskriminierung von LGBTI+. Dieses Urteil sei zudem von grosser Bedeutung, da gleichgeschlechtliche Paare bislang noch auf keiner Ebene in Südkorea rechtlich anerkannt worden sind.