THAILAND: Das Blutspendeverbot diskriminiert queere Menschen nicht
Weil das thailändische Rote Kreuz sich weigerte, sie zu einer Blutspende zuzulassen, reichte Por eine Klage gegen die Organisation ein. Por wurde als Mann geboren, identifiziert sich aber als Frau. Da trans Menschen in Thailand ihr Geschlecht noch immer nicht offiziell anpassen können, wurde Por in den Gerichtsakten noch immer mit den falschen Pronomen aufgeführt. Queere Menschen werden in Thailand noch immer generell von der Blutspende ausgeschlossen.
Ein Ausschuss, der Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts prüft, wies das thailändische Rote Kreuz an, die Kriterien über die Zulassung zur Blutspende neu zu prüfen und entsprechend anzupassen. So soll nicht die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person ausschlaggebend sein, sondern deren tatsächliches Sexualverhalten. Der Ausschuss räumte der Organisation dazu 90 Tage ein um diese Änderungen vorzunehmen.
Das Verwaltungsgericht von Thailand sah die Lage aber anders und entschied nun, dass die Blutsicherheit oberste Priorität habe, und dass dies offenbar nur gewährleistet werden kann, wenn LGBTI+ von der Spende ausgeschlossen werden. So erklärten die Richter, dass das Nationale Blutspendezentrum die Verantwortung für die Sicherheit sowohl der Empfänger wie auch der Spender habe, und deshalb müssen gewisse Screenings bei der Zulassung der Personen gemacht werden.
Die Richter gehen sogar noch weiter, und schreiben, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO aufgrund des erhöhten HIV-Risikos bei Männern, die Sex mit Männern haben, sogar einen Ausschluss vorsehen. Das Rote Kreuz Thailand habe daher rechtmässig gehandelt und die Anordnung des Ausschuss für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei daher aufgehoben.
Das Gericht kritisierte aber auch eine andere Praxis des Roten Kreuz, wonach bei temporären Blutspendeausweisen vermerkt ist, dass die Person dauerhaft von der Spende ausgeschlossen sei. Dies könne stigmatisierend, diskriminierend und eine Verletzung der Menschenwürde darstellen, da sie fälschlicherweise für HIV-positiv gehalten werden könnten, erklärten die Richter.
Diese Regelungen, wie sie das Gericht in Thailand ablehnt, gelten aber bereits in zahlreichen anderen Ländern weltweit, darunter seit anfangs 2025 auch in der Schweiz. Dabei ist nicht die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität ausschlaggebend für die Zulassung zur Blutspende, sondern das individuelle Risikoverhalten der Person selber.