THAILAND: Parlament stimmt mit deutlichem Votum für die Ehe für alle

THAILAND: Parlament stimmt mit deutlichem Votum für die Ehe für alle
Nach Taiwan und Nepal dürfte Thailand das dritte Land in Asien werden, welches die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet. Nachdem das Kabinett bereits grünes Licht gegeben hat, befand nun das Parlament in erster Lesung über die Öffnung der Ehe.

Obwohl Thailand für seine vielfältige LGBTI+ Community bekannt ist, wird dies in der Gesetzgebung nicht abgebildet. So haben etwa gleichgeschlechtliche Paare noch immer keine Möglichkeit um ihre Partnerschaften rechtlich anerkennen zu lassen. Mehrere Vorstösse in diese Richtung wurden bereits lanciert, versandeten aber jeweils wieder, etwa aufgrund von Regierungswechseln. Nun sieht es jedoch vielversprechend aus, dass Thailand das erste Land in Südostasien, und nach Taiwan und kürzlich auch Nepal zum dritten Land in Asien wird, welches die Ehe für queere Menschen öffnet.

Das Kabinett hat ebenfalls bereits einen Gesetzesentwurf gut geheissen und nun befand das Parlament in erster Lesung darüber. So gibt es insgesamt vier Gesetzesentwürfe. Einer stammt von der aktuellen Regierung, ein weiterer aus der Zivilgesellschaft und zwei von Oppositionsparteien. Alle haben ein ähnliches oder gar das gleiche Ziel, nämlich die rechtliche Anerkennung von queeren Paaren, und dass die Ehe nicht mehr nur als Beziehung zwischen Mann und Frau definiert wird.

Vize-Premierminister Somsak Thepsuthin erklärte vor dem Parlament, dass es sich beim Entwurf der Regierung im Prinzip um Änderungen von einigen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch handelt, welche den Weg für zwei Menschen, die sich lieben, ebnet, damit sie sich verloben und heiraten können, und zwar egal welches Geschlecht sie haben. Damit könne erreicht werden, dass alle Rechte und Pflichten, sowie auch der Familienstand mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werde.

Das Votum in erster Lesung im Parlament fiel mehr als eindeutig aus: 369 Abgeordnete stimmten dafür, und nur zehn waren dagegen. Damit kann der Entwurf anfangs 2024 erneut dem Parlament für die Schlussabstimmung vorgelegt werden. Danach muss noch der König sein Einverständnis geben um es danach im königlichen Amtsblatt zu veröffentlichen. Danach kann das Gesetz in Kraft treten. Einen genauen Zeitplan bis es soweit ist, gibt es aber nicht.