THAILAND: Rückschlag für die Ehe für alle

THAILAND: Rückschlag für die Ehe für alle
Die Befürworter der Ehe für alle in Thailand haben vor dem Verfassungsgericht einen herben Rückschlag erlitten: Das Gericht sieht in der Ehe-Definition, wie sie in der thailändischen Verfassung verankert ist, keine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren.

Es wäre wohl der einfachste und schnellste Weg gewesen um die Ehe in Thailand für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, doch das Verfassungsgericht hat dem Anliegen nun eine Abfuhr erteilt. Ins Rollen gebracht wurde der Fall vom lesbischen Paar Pheomsap Sae-ung und Phuangphet Hemkham, welche am Valentinstag 2020 heiraten wollten. Ihr Antrag wurde damals aber mit dem Hinweis auf den Artikel 1448 der Verfassung abgelehnt.

Das Paar hat darauf einen Antrag beim Jugend- und Familiengericht gestellt, um die Entscheidung für ungültig zu erklären. Das Gericht hat den Antrag darauf an das Verfassungsgericht weitergeleitet, welches nun entschieden hat.

Der Artikel 1448 des Grundgesetz schreibt vor, dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist. Die Richter waren nun der Meinung, dass es nicht gegen die Verfassung ist, wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe verweigert.

Sie liessen damit die Argumente der beiden Frauen nicht gelten, wonach das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe gegen die Artikel 25, 26 und 27 des Grundgesetzes verstosse, welche allen Bürger:innen des Landes die gleichen Rechte zusprechen.

Einen Lichtblick gibt es trotzdem für das Paar. Die Richter des Verfassungsgerichts haben darauf hingewiesen, dass das Parlament, das Regierungskabinett oder eine andere Regierungsinstitution einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten solle, welches allen Menschen die gleichen Rechte einräumt, egal wessen sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität jemand ist.