THAILAND: Wieder ein Schritt näher am Partnerschaftsgesetz
Es sei besser als nichts, so der O-ton aus der LGBTI+ Community, denn eigentlich wollten sie ein Partnerschaftsgesetz umgehen und gleich für die völlig gleichgestellte Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kämpfen. Da dies derzeit aber politisch kaum umsetzbar ist, zeigen sie sich nun auch mit der aktuellen Entwicklung zufrieden.
Das Kabinett hat nun eine frühere Version eines Gesetzesentwurfs für ein Partnerschaftsgesetz gutgeheissen, welches vom Justizministerium im Juli 2020 eingereicht wurde. Die Regierung hat sich lange Zeit genommen um diesen Vorstoss genau zu prüfen und auch um die Meinung von verschiedensten Interessengruppen und von der Bevölkerung einzuholen, bis er nun genehmigt und damit an das Parlament weitergereicht wurde.
Das Partnerschaftsgesetz sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung eintragen lassen können, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind und mindestens eine Person die thailändische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die damit verbundenen Rechte sind dabei ähnlich wie bei der Ehe. So wird es gleichgeschlechtlichen Paaren damit unter anderem möglich, gemeinsamen Besitz zu haben, sie können Kinder adoptieren und sie werden im Erbrecht anerkannt.
Da der Unterschied zur Ehe nur klein ist, gibt es aber auch entsprechend Kritik aus der LGBTI+ Community. So fragen sie sich, wieso man nicht einfach die Ehe für alle öffnet statt ein neues Gesetz einzuführen, welches gleichgeschlechtliche Paare weiter diskriminiert. Andere finden auch, dass das Partnerschaftsgesetz nur eine zusätzliche Hürde für das Ziel, die völlig gleichgestellte Ehe, sei.
Sollte das thailändische Parlament das Partnerschaftsgesetz durchwinken und damit einführen, dann wäre Thailand das erste Land in Südostasien und das erst zweite Land auf dem ganzen Kontinent, welche gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkennt. Im Mai 2019 hat Taiwan als erstes Land Asiens die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.