TSCHECHIEN: Regierung unterschreibt erweitertes Partnerschaftsgesetz
Ginge es nach Staatspräsident Petr Pavel, dann hätte er ein Gesetz unterschrieben, welches die gleichgestellte Ehe für queere Paare vorsieht. Die Debatte im Parlament, welche vor einigen Monaten gestartet wurde, machte aber bald klar, dass dies mit den aktuellen Mehrheiten kaum möglich sein wird. Ende Februar entschied sich das Unterhaus schliesslich für eine Gesetzesnovelle, welche eine Erweiterung des bestehenden Partnerschaftsgesetzes vorsieht. Die Abgeordneten stimmten mit 123 zu 36 Stimmen für das Anliegen.
Staatspräsident Pavel schrieb damals via X, dass dies nicht bedeute, dass er von seinem Vorhaben der Einführung der Ehe für alle abrücken werde. Er unterstütze das Prinzip der Freiheit und der Gleichheit für alle Menschen, und er sehe keinen Grund, weshalb die sexuelle Orientierung dieses Recht einschränken solle. Tschechien habe eine tolerante Gesellschaft und man werde dieses Gesetz so schnell wie möglich korrigieren, so Pavel. An diesem Standpunkt habe sich nichts geändert.
Mitte April hat sich schliesslich auch der Senat dem Vorhaben angenommen, doch nicht ohne hitzige Debatte. Dabei ging es nicht um die Sache an sich, sondern vielmehr um das Verfahren. Mit 47 Senator:innen von insgesamt 77 stimmte eine Mehrheit dafür, dieses Gesetz im Schnellverfahren zu behandeln. Dies bedeutet, dass man gar keine eigentliche Debatte zum Gesetz führt, sondern direkt zur Abstimmung übergeht. Der Grund dafür waren die bereits zuvor äusserst emotional gehaltenen Reden im Unterhaus, welche mitunter äusserst LGBTI+ feindlich waren. Dies wollte man damit verhindern um die Community zu schützen.
Nun hat Staatspräsident Petr Pavel am 29. April die Gesetzesnovelle unterschrieben. Somit kann das erweiterte Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft können somit künftig einen gemeinsamen Nachnamen wählen. Weiter haben Partner:innen künftig auch einen Anspruch auf Witwen- respektive Witwerrente. Auch die Stiefkindadoption wird in Zukunft möglich sein, aber muss nach wie vor von einem Gericht beurteilt und bewilligt werden. Die Adoption eines fremden Kindes ist nach wie vor nicht erlaubt.