UGANDA: Erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“ fallen gelassen
Ihm wurde vorgeworfen, dass er mit einem 41-jährigen Mann gleichgeschlechtlichen Aktivitäten nach ging und deshalb wurde er im August 2023 verhaftet. Während fast einem Jahr sass der 20-Jährige in Untersuchungshaft und wurde als erster in Uganda überhaupt wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt. Dieser Straftatbestand wurde damals im Mai 2023 mit dem neuen, verschärften Anti-LGBTI+ Gesetz eingeführt und kann bis zur Todesstrafe führen.
Als „schwere Homosexualität“ wird unter anderem bezeichnet, wenn Minderjährige involviert sind, bei Inzest oder wenn eine potentiell tödliche Krankheit weitergegeben wird, etwa HIV. Weshalb der Beschuldigte aus Soroti im Nordosten Ugandas wegen schwerer Homosexualität angeklagt wurde, ist nicht bekannt.
Wie sein Anwalt nun aber erklärt, sei die Anklage gegen den Mann fallengelassen. Erst sei sie zudem auf widernatürliche Aktivitäten geändert worden, was noch immer bis zu lebenslängliche Haft hätte bedeuten können. Doch nun wurde das seit fast zwei Jahren andauernde Verfahren komplett eingestellt. Der Grund: Die Richter stuften den Angeklagten als geisteskrank ein. Das Urteil wurde bislang erst mündlich verkündet, doch eine schriftliche Begründung wird noch folgen.