UGANDA: Gericht unterstützt Regierung, LGBTI+ Organisationen nicht anzuerkennen

UGANDA: Gericht unterstützt Regierung, LGBTI+ Organisationen nicht anzuerkennen
Eine LGBTI+ Organisation wollte die Regierung dazu zwingen, dass sie offiziell vom Staat anerkannt wird, damit sie ihrer Arbeit auf legale Weise nachgehen können. Da sich die Regierung weigerte, reichten sie eine Klage ein, und nun stellten sich auch die Richter auf die Seite der Regierung.

Es würde vieles vereinfachen und ihre Arbeit quasi legalisieren, doch die Behörden weigerten sich, Sexual Minorities Uganda (SMUG) offiziell anzuerkennen. SMUG ist eine der wichtigsten LGBTI+ Organisationen im Land, doch die Mitarbeitenden können ihrer Arbeit kaum noch nachgehen, da sie immer wieder befürchten müssen verhaftet zu werden. Aus diesem Grund versuchen sie seit Jahren offiziell staatlich anerkannt zu werden. Da ihnen dies stets verweigert wurde, reichten sie bereits 2016 eine erste Klage gegen die Regierung ein.

Als Begründung nannten die Behörden jeweils, dass die Organisation „unerwünscht“ sei. Weiter würde die Organisation einen Lebensstil fördern, der in Uganda durch das Gesetz illegal und kriminalisiert werde. Da das Risiko für rechtliche Konsequenzen für die Mitarbeitenden immer grösser wurde, entschied SMUG schliesslich im Jahr 2022 die Arbeit vorübergehend einzustellen.

Bereits im Jahr 2018 entschied ein Gericht, dass SMUG nicht durch den Staat anerkannt werden muss. Diese Entscheidung wollte die Organisation nicht akzeptieren und sie zogen das Urteil an die nächst höhere Instanz weiter. Nun veröffentlichte das Berufungsgericht ihr Urteil, und sie schlossen sich der vorherigen Instanz an. Wie der Anwalt der Organisation erklärte, haben die Richter den Standpunkt vertreten, dass Sexual Minorities Uganda den einzigen Zweck verfolge, sich für die Rechte von Menschen einzusetzen, deren Verhalten per Gesetz verboten sei. Deshalb hätten die Behörden richtig argumentiert und die Organisation abgelehnt, so das Urteil der Richter.

Das Berufungsgericht, welches über die Organisation entschieden hat, agiert gleichzeitig auch als Verfassungsgericht. Es sind also jene Richter, welche demnächst auch über das harsche Anti-LGBTI+ Gesetz entscheiden werden. Gegen dieses wurde Klage eingereicht, da zahlreiche Menschenrechts- und LGBTI+ Organisationen der Meinung sind, dass es gegen die Verfassung und gegen internationale Abkommen verstosse.

Uganda hat im vergangenen Jahr seine Gesetze rund um gleichgeschlechtliche Aktivitäten massiv verschärft. So ist seither unter bestimmten Umständen, für sogenannt „schwere Homosexualität“ gar die Todesstrafe vorgesehen. Auch die Arbeit von Organisationen wurde stark erschwert und eingeschränkt.

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über dir Anti-LGBTI+ Gesetze wird demnächst erwartet.