UGANDA: Das strenge Anti-LGBTI+ Gesetz wird per Gericht geprüft
Als Uganda im Mai 2023 sein neues, stark verschärftes Anti-LGBTI+ Gesetz mit der Unterschrift des Staatspräsidenten eingeführt hat, war die Empörung in weiten Teilen der Welt gross. Die USA und einige europäische Staaten haben dabei umgehend mit ersten Sanktionen reagiert um die Regierung in Uganda zum Einlenken zu bewegen.
Auch im Inland blieb die Community nicht untätig, sondern sie reichten bereits vier Tage nachdem das Gesetz in Kraft trat zusammen mit Menschenrechtsorganisationen eine entsprechende Petition ein, da das Gesetz ihrer Meinung nach gegen die Verfassung des Landes verstosse, und da auch Verfahrensfehler im politischen Prozess vorlagen. Im Dezember erklärten die fünf zuständigen Richter des Verfassungsgerichts schliesslich, dass sie über die Petition entscheiden werden, und auch die von beiden Seiten eingereichten Argumente zur Kenntnis genommen haben.
In den kommenden Tagen oder wenigen Wochen dürfte das Gericht nun seine Entscheidung bekanntgeben: Dabei haben die Richter unter anderem zu klären, ob die Verabschiedung des Gesetzes rechtmässig ablief, denn die Kläger nennen Hinweise, wonach dies nicht der Fall war. So habe schon das politische Vorgehen gegen die Verfassung verstossen und die Prozesse im Parlament seien untergraben worden. So seien beispielsweise keine Kosten genannt worden, welche dieses Gesetz, etwa durch die Polizeiarbeit, verursacht, und es seien auch keine öffentlichen Konsultationen durchgeführt worden.
Weiter stellen sich die Kläger auch klar auf den Standpunkt, dass mit diesem Gesetz grundlegende Menschenrechte verletzt werden, so etwa das Recht auf Meinungsäusserungs- und Redefreiheit, aber auch das Recht auf Privatsphäre. Es ist die Hoffnung der Kläger, dass sie das Gesetz vor allem diesbezüglich zur Aufhebung bringen, denn dies würde bedeuten, dass das Anti-LGBTI+ Gesetz grundsätzlich gegen die Verfassung des Landes und gegen internationale Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte verstosse, und somit aufgrund des Inhalts nicht in Kraft bleiben darf.
Die Kläger hoffen nun, dass sie sich einmal mehr auf die Unabhängigkeit der Justiz verlassen können, welche diesen Fall unvoreingenommen und politisch nicht beeinflusst prüfen soll. Bereits zuvor wurde 2014 ein ähnliches, queerfeindliches Gesetz per Gericht wieder ausgesetzt, doch damals nicht wegen dem Inhalt sondern wegen Verfahrensfehlern. Daher wurde ein paar Jahre später ein erneuter Anlauf genommen um dieses noch schärfere Gesetz, welches derzeit gilt, einzuführen.
Dass das Gericht so schnell über das Anliegen entscheidet, zeigt, dass der Druck aus dem Ausland, aber auch durch Menschenrechtsorganisationen vor Ort gross ist. Doch damit dürfte in dieser Frage noch nicht das letzte Kapitel geschrieben worden sein: Sollten die Kläger erfolgreich sein und würde das Gesetz als verfassungswidrig beurteilt, dann wird die Staatsanwaltschaft, sowie ein christlicher Priester, der als Mitbeklagter teil nimmt, das Urteil mit grösster Wahrscheinlichkeit an das Oberste Gericht weiterziehen. Das selbe gilt auch, wenn die Kläger mit ihren Argumenten unterliegen würden.
Das neue, verschärfte Anti-LGBTI+ Gesetz wurde im vergangenen Mai eingeführt. Dabei gilt bei „schwerer Homosexualität“ neu sogar die Todesstrafe, etwa bei „Serientätern“, wenn eine potentiell tödliche Krankheit übertragen wird, oder wenn Minderjährige betroffen sind. Alle Einwohner:innen haben zudem eine Meldepflicht gegenüber der Polizei, wenn gleichgeschlechtliche Aktivitäten vermutet werden. Bis zu 20 Jahre Haft drohen zudem bei der „Förderung“ von Homosexualität, etwa durch die Arbeit von entsprechenden Organisationen, oder wenn diese Aufklärungsmaterial verteilen oder finanziell unterstützt werden.
Seit das neue Gesetz in Kraft getreten ist, haben queerfeindliche Hassreden und Übergriffe stark zugenommen, und dies bis hin zu Vergewaltigungen, Folter oder Gewalt und Misshandlungen. Zudem werden queere Menschen regelrecht durch die Polizei verfolgt, und es kam bereits zu Verhaftungen und Zwangsräumungen. Bislang wurden mindestens fünf Personen nach dem neuen Gesetz angeklagt, zwei davon wegen schwerer Homosexualität, womit ihnen als Maximalstrafe die Todesstrafe drohen könnte.