UGANDA: Das harsche Anti-LGBTI+ Gesetz kommt auch im Inland unter Druck

UGANDA: Das harsche Anti-LGBTI+ Gesetz kommt auch im Inland unter Druck
Im Frühling hat Uganda sein Anti-LGBTI+ Gesetz massiv verschärft: Demnächst wird dieses nun aber vor Gericht auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft. Verschiedenste Gruppierungen wie Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Anwälte, sehen in diesem Gesetz nämlich einen Verstoss gegen die Verfassung des Landes, sowie auch gegen die Grundrechte, und haben deshalb eine Klage eingereicht um es wieder rückgängig zu machen.

Es war eine massive Verschärfung der zuvor bestehenden Gesetze. Es ist vage formuliert und lässt damit auch viel Interpretationsspielraum, so ist beispielsweise auch die Förderung von Homosexualität strafbar. Dies schränkt gerade die Arbeit von Mitarbeitenden von NGOs stark ein, welche sich für die Rechte queerer Menschen oder auch gegen HIV/ Aids einsetzen, da ihnen bis zu 20 Jahre Haft drohen. Weiter wurde der Straftatbestand der „schweren Homosexualität“ eingeführt, wofür sogar neu die Todesstrafe gilt.

Seit Uganda dieses Gesetz im vergangenen Frühling eingeführt hat, hat der Druck aus dem Ausland massiv zugenommen. So haben etwa die USA ihre Drohungen umgesetzt und bereits mehrfach Sanktionen gegen das Land erlassen: Von Visabeschränkungen bis hin zum Ausschluss von Handelsverträgen. Nun erhöht sich aber auch der Druck aus dem Inland, denn zahlreiche Gruppierungen sehen dieses Gesetz als nicht verfassungsmässig.

Menschenrechtsaktivisten, Akademiker, Journalisten, Rechtsanwälte und sogar religiöse Führer haben Klage gegen das neue Gesetz eingereicht, um damit eine Überprüfung zu erzwingen. So finden sie nicht nur, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstösst, sondern auch gegen Grundrechte, wie etwa das Recht auf Privatsphäre und auf ein diskriminierungsfreies Leben. Weiter soll es aber auch gegen zahlreiche internationale Verträge und Abkommen verstossen, welche Uganda eingegangen ist und damit einhalten muss, so etwa die Afrikanische Charta der Menschenrechte, das Übereinkommen gegen Folter, die Rechte der Frauen in Afrika und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Die letzte Phase der Vorverhandlungen haben bereits stattgefunden, so dass demnächst die eigentlichen Anhörungen vor Gericht starten können. Bereits im Jahr 2014 hat das Verfassungsgericht ein damaliges Anti-LGBTI+ Gesetz aufgehoben, aber nicht etwa wegen dem Inhalt, sondern aus verfahrenstechnischen Gründen weil der vorgeschriebene Prozess bis ein Gesetz in Kraft treten kann nicht eingehalten wurde. Bislang hat kein Gericht in Uganda ein Gesetz gegen LGBTI+ abgelehnt, weil es diskriminierend oder menschenverachtend ist.

Während in jüngster Zeit auch andere Staaten in Afrika ihre Gesetze gegen queere Menschen verschärft haben, oder noch darüber debattieren, so gibt es auch einige Länder, welche gleichgeschlechtliche Aktivitäten legalisiert haben, so etwa Angola, Botswana und Mauritius.