UGANDA: Parlament verabschiedet neues Anti-LGBTI+ Gesetz
Viele der „Vergehen“, welche mit dem nun in dritter Lesung verabschiedeten Gesetz gegen Sexualverbrechen aufgelistet sind, waren ohnehin bereits strafbar in Uganda, so insbesondere gleichgeschlechtliche Aktivitäten unter Männern. Da bleibt die Strafe bei lebenslanger Haft bestehen. Ebenfalls weiterhin gilt zudem das Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten zwischen Frauen, welches im Jahr 2000 eingeführt wurde, sowie jenes von Anal- und Oralverkehr bei gleich- aber auch gemischtgeschlechtlichen Paaren. Dafür sind Haftstrafen von sieben Jahren vorgesehen, wegen grob unsittlichem Verhalten.
Ursprünglich im Jahr 2015 erstmals vorgestellt, sollten mit dem Gesetz Lücken geschlossen werden, welche im aktuellen Strafgesetz rund um Sexualverbrechen bestehen. So gibt es durchaus auch sinnvolle Punkte im neuen Entwurf, wie etwa das Veröffentlichen von Rache-Videos nach dem Ende einer Beziehung, das Verabreichen von Ko-Tropfen oder der bessere Schutz von Kindern gegen sexuelle Belästigungen. Während der Debatte wurde der Entwurf jedoch zusehends verschärft, wodurch nun nicht mehr nur hauptsächlich LGBTI+, sondern wodurch das Sexualleben aller Einwohner:innen von Uganda massiv davon betroffen ist.
Ebenfalls ausgeweitet wurde zudem der Straftatbestand rund um Sexarbeit: So ist künftig nicht nur das Anbieten von Sex gegen Geld strafbar, sondern auch jene Person, welche bezahlt, wird künftig kriminalisiert. Auch dies sorgte international für massive Kritik.