UNGARN: Gericht entscheidet über Gesetz, welches trans und inter Menschen quasi inexistent macht

UNGARN: Gericht entscheidet über Gesetz, welches trans und inter Menschen quasi inexistent macht
Die Regierung Orbán geht derzeit an die Grenzen des Möglichen, was Einschränkungen der Rechte von LGBTI+ angeht. Insbesondere ein Gesetz, welches es trans und inter Menschen verunmöglicht, ihr Geschlecht anzupassen, erntete auch international Kritik. Nachdem es vom Parlament bereits abgesegnet wurde, haben queere Aktivist*innen nun einen Teilsieg erreicht: Die Gerichte werden die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes prüfen...

Das „biologische Geschlecht“ eines Menschen bleibe Zeit seines Lebens bestehen, und dieses werde durch die Chromosomen bei der Geburt bestimmt: Dies war der Inhalt eines Vorstosses der Regierung Orbán, welcher vom Parlament angenommen wurde. Unter der Section 33 wurde es trans und inter Menschen somit verunmöglicht, in den offiziellen Dokumenten ihr Geschlecht ihrer Identität anzupassen. Die Befürworter argumentierten einerseits, wie es das Gesetz vorsieht, dass das Geschlecht bei der Geburt festgelegt sei, und andererseits erklärten sie auch, dass damit rechtlich Klarheit in Bezug auf trans Menschen geschaffen werde.

Dieser Vorstoss der Regierung Orbán wurde nicht zuletzt möglich, da sich der Premierminister unter dem Vorwand der Coronapandemie zusätzliche Macht zugeschanzt hat um eigenmächtiger handeln zu können. Damit verbunden hat er nicht nur Gesetze vorgestellt und eingeführt, welche tatsächlich einen Bezug zur Pandemie haben, sondern auch solche, welche seine Ideale und Haltung unterstreichen, dabei eben auch seine Ablehnung gegenüber der LGBTI+ Community.

Mit der Section 33, wie sie Ungarn nun eingeführt hat, werden trans, inter und non-binäre Menschen quasi inexistent gemacht. Wie die renommierte, ungarische LGBTI+ Organisation Háttér Society erklärt, hätten es trans und inter Menschen bereits zuvor schwer gehabt, ihr Geschlecht in den Dokumenten anzupassen, und nun wird es gar verunmöglicht. Sie wollten diese Entwicklung aber nicht einfach so hinnehmen und haben daher eine Klage eingereicht: Ihrer Meinung nach verletze die Section 33 die Menschenwürde und das Recht auf ein Privatleben, welches durch die ungarische Verfassung garantiert werde. Auch das Verfassungsgericht habe zuvor schon geurteilt, dass trans und inter Menschen zwingend das Recht haben, ihr Geschlecht in den offiziellen Dokumenten anzupassen.

Vor dem Regionalgericht in Miskolc bekamen die Aktivist*innen nun schon mal Recht, und wenn man frühere Urteile des Verfassungsgerichts in Ungarn, sowie des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf trans und
inter Rechte anschaut, so darf man zuversichtlich sein, dass die Section 33 als verfassungswidrig wieder abgeschafft wird.