USA: Drag Queen-Verbot in Tennessee ist wieder in Kraft

USA: Drag Queen-Verbot in Tennessee ist wieder in Kraft
Ein Berufungsgericht in Tennessee hat ein Verbot von Drag-Shows in der Öffentlichkeit wieder in Kraft gesetzt. Dabei ging es dem von Trump eingesetzten Richter offenbar weniger um das Anliegen selber, als vielmehr um das Verfahren. Er und ein weiterer Richter erklärten nämlich, dass die Theatergruppe, welche die Klage eingereicht hat, gar nicht erst hätte Klagen dürfen.

Drag Shows sind den Republikanern seit ein paar Jahren ein Dorn im Auge, insbesondere wenn Minderjährige diese Auftritte sehen könnten. Sei es an den Pride-Anlässen, während den Drag Brunchs oder den Drag Story Hours, bei vielen dieser Veranstaltungen ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Protesten gekommen, teilweise gar mit offen gezeigten Waffen durch rechtsextreme Organisationen wie den Proud Boys. Die Gesetzgeber unter anderem im US-Bundesstaat Tennessee haben darauf reagiert und kurzerhand ein Verbot von Drag Shows eingeführt.

Das Gesetz sieht vor, dass „kabarettistische Darbietungen“ für Erwachsene nicht mehr an öffentlichen Orten, oder in Räumlichkeiten, zu welchen auch Minderjährige Zugang haben, gezeigt werden dürfen. Dabei geht es um Unterhaltung, die an Erwachsene gerichtet und für Minderjährige schädlich ist, so etwa exotische Tänzer:innen, Oben-Ohne-Tänzer:innen, Stripper:innen, Gogo-Tänzer:innen, aber auch „männliche und weibliche Imitator:innen“. Es trat im vergangenen Jahr in Kraft, wurde aber so gleich wieder ausgesetzt, da die Theatergruppe Friends of George's Inc. eine Klage dagegen einreichte.

Ein von Trump eingesetzter Bundesrichter erklärte das Verbot als verfassungswidrig und erliess eine dauerhafte, einstweilige Verfügung, wodurch das Verbot ausser Kraft gesetzt wurde. Der Richter folgte damit den Argumenten der Theatergruppe Friends of George's Inc., wonach das Gesetz zu weit gehe und zu vage formuliert sei, und ihre Darbietungen damit effektiv kriminalisiert werden. Diese Entscheidung wurde nun aber von einem Berufungsgericht wieder aufgehoben.

Der ebenfalls von Trump eingesetzte Richter des Berufungsgerichts, John B. Nalbandian, erklärte in der Urteilsbegründung zusammen mit einem weiteren Richter, dass die Friends of George's Inc. nicht nachweisen konnten, dass sie ausreichend geschädigt werden und durch das Gesetz strafrechtlich verfolgt werden. Ihre Aufführungen würden nicht unter die Definition von „jugendgefährdend“ fallen. Aus diesem Grund seien sie gar nicht berechtigt diese Klage überhaupt einzureichen.

Die Anwältin von Friends of George's Inc. zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und kritisierte das Berufungsgericht scharf. Statt sich dem Anliegen tatsächlich anzunehmen, habe man nun mit verfahrenstechnischen Gründen argumentiert. Sie sprach dabei auch Richter Andre B. Mathis an, welcher am Berufungsgericht ebenfalls eine andere Meinung vertrat und damit aber unterlag.

Der von Obama eingesetzte Richter erklärte in einer separaten Stellungnahme, dass die Auslegung der beiden anderen Richter eine unangemessene Belastung für die betroffenen Künstler:innen sei. Sie müssten nun quasi den Wert ihrer Arbeit belegen, was die freie Meinungsäusserung stark einschränke. Es sei ein Grundprinzip eines demokratischen Staats, dass jeder die Freiheit habe, seine Ideen zu verbreiten, auch wenn sie unpopulär seien. Dieses Gesetz verstosse daher gegen den ersten Verfassungszusatz.