USA: Universität darf LGBTI+ vorerst weiter offen diskriminieren - urteilt das Supreme Court

USA: Universität darf LGBTI+ vorerst weiter offen diskriminieren - urteilt das Supreme Court
Dass der Oberste Gerichtshof der USA durch Donald Trump auf die konservative Seite gekippt wurde, könnte sich bald immer mehr auf den Alltag von queeren Menschen auswirken: Nun hat eine Oberste Richterin geurteilt, dass es einer religiösen Universität in New York weiterhin erlaubt ist, eine interne LGBTI+ Gruppierung von Studierenden zu verbieten - zumindest vorerst.

Es war ein Sieg für die Grundrechte queerer Menschen, als ein Bundesgericht in New York der Yeshiva University in Manhattan auferlegt hat, dass sie eine LGBTI+ Gruppierung an der Universität erlauben muss. Die jüdisch-orthodoxen Mitarbeitenden der Universität wollten das Urteil aber nicht akzeptieren, gingen kurzerhand in Berufung und forderten zudem das Oberste Gericht der USA auf, das Urteil des Bundesgerichts erst einmal auszusetzen.

Supreme Court-Richterin Sonia Sotomayor hat dem Einspruch nun quasi zugestimmt und erlaubt es somit der Yeshiva University weiter, LGBTI+ offen zu diskriminieren. Das Urteil des Bundesgerichts werde bis auf weiteres ausgesetzt, bis es eine weitere Beurteilung oder Anordnung gebe, so Sotomayor. Damit deutet die Richterin an, dass dieser Fall wohl vom Supreme Court beurteilt werden wird, damit die Entscheidung dann gleichzeitig auch für alle anderen Universitäten im Land geltend gemacht werden kann.

Ein Anwalt der Yeshiva University argumentierte damit, dass religiöse Autonomie gewahrt werden müsse, und so überrascht es kaum, dass zahlreiche andere Glaubensrichtungen sich unterstützend an die Seite der jüdischen Universität stellten. So etwa die Erzdiözese der römisch-katholischen Kirche New York, die Mormonen und andere mehr.

Wie der Anwalt erklärt, würden die Klägerin, sowie auch andere religiöse Institutionen bald vor der unmöglichen Entscheidung stehen, entweder ihren Glauben zu verleugnen oder Strafen und andere Konsequenzen zu riskieren, sofern die religiöse Autonomie nicht gewährleistet werde.

Die Richter des Bundesgerichts in New York wiederum stellten sich auf den Standpunkt, dass die Yeshiva University mehr eine Bildungsstätte als eine religiöse Institution sei, und dass sie sich deshalb an die bundesstaatlichen Gesetze betreffend der Menschenrechte halten müsse.

Der Leiter der Yeshiva University versicherte aber auch, dass an der Universität alle Studierenden willkommen seien, auch LGBTI+. Man sei in stetem Dialog zwischen den Student:innen, den Rabbi und den Fakultäten um einem inklusiven Campus für alle Studierenden nach den Werten der Thora zu sein.