HINTERGRUND: Wie reagiert die Schweiz auf die massiv verschärften Gesetze gegen LGBTI+ in Uganda?
Praktisch einstimmig hat das Parlament von Uganda vor wenigen Tagen ein Gesetz verabschiedet, welches die Strafen für LGBTI+ massiv erhöht. Als wohl weltweit einziges Gesetz wäre es sogar bereits strafbar, wenn man sich bloss als LGBTI+ bezeichnet. Für gleichgeschlechtliche Handlungen sollen langjährige Haftstrafen eingeführt, und bei "drastischen Fällen" von Homosexualität soll sogar die Todesstrafe in Betracht gezogen werden.
Der Gesetzesentwurf liegt nun im Büro von Staatspräsident Yoweri Museveni, welcher es mit seiner Unterschrift endgültig in Kraft treten lassen kann. Aufgrund seiner LGBTI+ feindlichen Äusserungen in der Vergangenheit, wird davon ausgegangen, dass er das Gesetz ebenfalls unterstützt. Doch er hat auch bereits signalisiert, dass er dem Gesetz keine Priorität einräume, wohl auch aufgrund der Sorge, Entwicklungshilfen und ausländische Investoren zu verlieren.
Der internationale Druck auf die Regierung in Uganda und auf Museveni selber, nimmt derweil stetig zu. So haben die USA bereits gedroht, dass sie Uganda mit Sanktionen belegen könnten, sollte das Land das Gesetz tatsächlich einführen. Auch Deutschland bezeichnet den Entwurf als schwere Menschenrechtsverletzung und man appelliere an den ugandischen Präsidenten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Neben unzähligen Menschenrechts- und LGBTI+ Organisationen haben zudem auch die Vereinten Nationen dieses Gesetz aufs schärfste verurteilt.
Auch die Schweiz verfolge die Situation vor Ort ganz genau, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gegenüber gay.ch bestätigt hat. Anlässlich der universellen regelmässigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat habe man im vergangenen Jahr auch vier Empfehlungen abgegeben, welche die Bereiche Recht auf Leben, Folterverbot, Abschaffung der Todesstrafe sowie Meinungs- und Pressefreiheit betreffen. Man sei sich der zunehmenden Diskriminierung der LGBTI+ Gemeinschaft in Uganda zudem bewusst und bedauert diese, teilt das EDA weiter mit. Dies drückte die offizielle Schweiz auch mit einem Tweet über den "Swiss Peace and Human Rights"-Kanal aus.
Die Schweiz äussere sich in multilateralen Foren sowie im Rahmen von hochrangigen bilateralen Treffen regelmässig zur Menschenrechtssituation in Uganda. Man vertrete zudem die eigenen Interessen in Uganda von Nairobi in Kenia aus und unterhalte kein bilaterales Kooperationsprogramm mit Uganda selber, so das EDA auf die Frage, ob man allenfalls die Kürzung von Entwicklungshilfen an das Land in Betracht ziehen würde.
Das Staatssekretariat für Migration SEM wiederum erklärt, dass der Schutz von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verfolgt werden, unter dem Begriff "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" im Asylgesetz geregelt ist. Personen, welche die entsprechenden Asylgründe geltend machen, werden als Zugehörige zu einer bestimmten sozialen Gruppe subsumiert und können nach erfolgter Einzelfallprüfung unter diesem Begriff als Flüchtlinge anerkannt werden. Dies würde auch bei queeren Menschen aus Uganda gelten, welche diesbezüglich hierzulande Asyl beantragen könnten.