DEUTSCHLAND: Regierung plant Rehabilitierung von homosexuellen Soldaten
Bis in die 1960er Jahre waren gleichgeschlechtliche Handlungen innerhalb der Bundeswehr strafbar, selbst wenn sie einvernehmlich waren. Diese Fälle wurden jeweils durch das Truppendienstgericht beurteilt. Auch gingen viele homosexuelle Soldaten das Risiko ein, bei einem Outing degradiert oder gar entlassen zu werden. In den späteren Jahren verzichtete die Bundeswehr zwar auf eine Entlassung, doch sie wurden in der Karriere nicht mehr berücksichtigt. Erst als am 3. Juli 2000 ein Erlass über die Personalführung homosexueller Soldaten schliesslich aufgehoben wurde, wurde auch die institutionelle Diskriminierung durch die Bundeswehr beendet.
Um jene Soldaten, welche unter diesen Diskriminierungen zu leiden hatten, quasi zu rehabilitieren, hat das Verteidigungsministerium unter der Leitung von Annegret Kramp-Karrenbauer nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Dabei sollen nicht nur alle dienstrechtlichen Urteile aus der Zeit vor 2000 aufgehoben werden, welche aus heutiger Sicht als Diskriminierung eingestuft werden, sondern, es soll nach dem Willen der Regierung auch eine ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigung ausgestellt werden.
Neben der Bundeswehr soll das neue Gesetz auch für die Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gelten.