EU: Gerichtsentscheid! Alle EU-Staaten müssen Identitäten von trans Menschen anerkennen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat ein Urteil von enormer Tragweite gefällt: Demnach müssen alle Mitgliedsstaaten der EU angepasste Dokumente von trans Menschen anerkennen, egal ob ihre nationalen Gesetze dies vorsehen oder nicht. Das Urteil kam zustande, nachdem ein trans Mann seine Heimat Rumänien verklagt hat.
Arian Mirzarafie-Ahi zog von Rumänien nach Grossbritannien und liess seine offiziellen Dokumente dort legal anpassen. Damals gehörte Grossbritannien noch zur Europäischen Union. Mit diesen Dokumenten reiste der trans Mann zurück nach Rumänien, wo er versucht hat, anhand der neuen, angepassten Dokumente seine rumänische Geburtsurkunde zu ändern. Die Behörden weigerten sich allerdings, und daher reichte Mirzarafie-Ahi eine Klage gegen das Land ein.
Die Richter am EU-Gerichtshof gaben ihm nun Recht. Die Argumente von Rumänien, dass eine Anpassung des Geschlechtseintrags und des Namens gegen die Gesetze des Landes verstossen, liessen die Richter nicht gelten. Auch dass Grossbritannien heute nicht mehr in der EU sei, spiele da keine Rolle.
Das Gericht fand, dass die Haltung Rumäniens die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht von EU-Bürger:innen zwischen verschiedenen Ländern unrechtmässig einschränke. Weiter sei die Haltung des Landes eine unangemessene Belastung für das Leben von Arian Mirzarafie-Ahi, denn so müsste er in verschiedenen Ländern quasi mit verschiedenen Namen und Geschlechtern leben. Dies wiederum führe zu grossen Hürden, wenn es darum geht, einen Nachweis für seine Identität zu erbringen.
Mirzarafie-Ahi hatte oft Probleme bei der Grenzkontrolle, da er quasi zwei Identitäten hatte und die Daten in seinem Pass nicht seinem Aussehen entsprachen. Nach der Urteilsverkündung zeigte er sich ebenso überrascht wie auch erfreut über die Entscheidung, gerade auch wegen den ablehnenden Erfahrungen, welche er bislang in Rumänien gemacht hat. So habe er zahlreiche teils sehr invasive Fragen über sich ergehen lassen müssen, welche bis hin zu seinen Genitalien und Operationen gingen.
Der jetzige Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht in eine ähnliche Richtung wie ein Urteil aus dem Jahr 2018. Damals wurden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, dass sie gleichgeschlechtliche Ehen, welche in der Europäischen Union geschlossen wurden, anerkennen müssen, egal wie die Gesetzgebung im entsprechenden Land ist.