EUROPA: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland - mal wieder
Es verletze das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht, nicht diskriminiert zu werden, erklärten die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strassburg. Aus diesem Grund wurde Russland verurteilt, da das Land sämtliche LGBT-Demonstrationen und Pride-Veranstaltungen jeweils bereits im Vorfeld verbietet. Russland verletzte damit zudem auch die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Richter stellten weiter klar, dass Russland die Verbote nicht mit Sicherheitsbedenken entschuldigen dürfe. Die Ablehnung und das Verbot von solchen LGBT-Anlässe in der Öffentlichkeit dürfe nicht als Vorsorgemassnahme getroffen werden um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Zu diesem Urteil ist es gekommen, nachdem sieben LGBT-Aktivisten insgesamt 51 Anträge gestellt und an den Gerichtshof geschickt haben. Dabei forderten sie in verschiedenen Fällen auch Schadenersatz in der Höhe von 5000 bis 500'000 Schweizer Franken. Darauf gingen die Richter jedoch nicht ein.
Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof betrifft damit auch das international umstrittene Anti-Gay-Propagandagesetz, welches von Vladimir Putin 2013 auf landesebene eingeführt wurde. Dieses wird jeweils ebenfalls als Hauptgrund für ein Verbot vorgeschoben, da das positive Darstellen von Homosexualität in der Öffentlichkeit verboten ist, und dazu gehört bereits das Tragen einer Regenbogenfahne.
Wie Russland reagieren wird, ist noch offen, doch das Land wird sich wohl unbeeindruckt zeigen, denn es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass die LGBT-Community vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen Russland Recht bekommt...