JAPAN: Unterhaus stimmt für LGBTI+ Gesetz

JAPAN: Unterhaus stimmt für LGBTI+ Gesetz
Der Gesetzesentwurf ist zwar noch sehr weit von den eigentlichen Forderungen der LGBTI+ Community entfernt, doch es ist ein erster wichtiger Schritt: Japans Unterhaus hat einem Gesetz zugestimmt, welches das Verständnis für sexuelle Minderheiten fördern soll.

Bislang gibt es in Japan weder einen Diskriminierungsschutz für queere Menschen, noch haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Partnerschaft auf nationaler Ebene abzusichern. Obwohl eine Mehrheit in der Bevölkerung diese Anliegen längst unterstützen würde, tut sich die Politik, und dabei vor allem die konservative Regierung, schwer mit diesen Anliegen.

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien und der Opposition wurde am 18. Mai schliesslich ein Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht, welcher die Förderung des Verständnis für sexuelle Minderheiten im Gesetz verankern will. Dies ist zwar noch weit entfernt von den Forderungen aus der Community, wie etwa nach der Ehe für alle, doch es ist immerhin ein erster Schritt.

Das Unterhaus hat nun am Dienstag diesem Gesetzesentwurf zugestimmt. Damit ist der Weg dazu geebnet, dass das Gesetz noch während der bis Ende nächste Woche laufenden, aktuellen Session vollständig abgesegnet werden kann. So wird derzeit angenommen, dass das Oberhaus bereits am Freitag über den Entwurf abstimmen wird.

Der Druck auf die japanische Regierung, endlich Gesetze für die LGBTI+ Community einzuführen, war in diesem Jahr aus dem In- wie aus dem Ausland besonders gross, da Japan ab Mitte Mai den G7-Gipfel ausgetragen hat. Das Land ist das einzige Mitglied der G7, welches beispielsweise gleichgeschlechtlichen Paaren noch keine Möglichkeit bietet um ihre Partnerschaften rechtlich abzusichern. Entsprechend wurde dies auch von den übrigen G7-Staaten am Gipfel in Hiroshima angesprochen.

Erst vor wenigen Tagen hat zudem erneut ein Gericht in Japan geurteilt, dass es gegen die Verfassung verstosse, wenn man queeren Paaren das Recht auf die Ehe vorenthalte. Die Richter im Land sind sich jedoch nicht ganz einig, da es auch schon gegenteilige Entscheidungen gab.