MALAYSIA: Gericht muss sich mit Verbot von Homosexualität befassen

MALAYSIA: Gericht muss sich mit Verbot von Homosexualität befassen
Verhaftet, gebüsst, ins Gefängnis gesteckt und gar ausgepeitscht, und dies alles wegen angeblichen, gleichgeschlechtlichen Aktivitäten: Ein Mann hat sich nun das Recht erkämpft, gegen das islamische Gesetz vorzugehen, welches Homosexualität in seinem Bundesstaat quasi gleich doppelt verbietet. Das Urteil könnte schliesslich Auswirkungen auf ganz Malaysia haben...

Es war vor zwei Jahren, als der Mann zusammen mit anderen im Rahmen einer Razzia im Bundesstaat Selangor verhaftet wurde. Darauf wurden fünf von ihnen wegen angeblichen, gleichgeschlechtlichen Handlungen zu einer Geld- und einer Haftstrafe verurteilt, sowie zu Peitschenhieben. Ein Mann, der zu seiner Sicherheit anonym bleiben will, hat damals vor Gericht auf unschuldig plädierte, und gegen seine Verhaftung Klage eingereicht. Dabei zielt er aber nicht nur auf seinen persönlichen Fall ab, sondern, er möchte, dass das Gericht gleich das ganze Gesetz gegen gleichgeschlechtliche Aktivitäten prüft. Und nun hat das Oberste Gericht erst einmal ein Machwort gesprochen.

Die Obersten Richter gaben mit ihrem Urteil quasi grünes Licht für das Anliegen des Mannes und verpflichteten damit das Gericht im Bundesstaat Selangor, dass es dessen Klage annehmen und behandeln müsse. Dabei fechtet der Mann vor allem an, dass Homosexualität in Malaysia quasi doppelt verboten ist. Einerseits durch das Zivilrecht, welches noch aus der Kolonialzeit besteht, und durch das zusätzliche islamische Gesetz in Selangor. Dabei reichen die Strafen von Geldbussen über körperliche Strafen wie Peitschenhiebe bis hin zu maximal 20 Jahre Haft. Der Mann stellt sich nun mit seiner Klage auf den Standpunkt, dass der Bundesstaat nicht die Befugnis habe, ihn wegen gleichgeschlechtlichen Aktivitäten nach dem islamischen Gesetz zu verurteilen, wenn diese Tat schon durch das Zivilrecht Malaysias verboten sei.

Es ist die erste Klage dieser Art in Malaysia und das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf andere Bundesstaaten im Land haben. Der Anwalt des Mannes erklärte, dass er erreichen möchte, dass das Gesetz des Bundesstaats gestrichen werde und somit das Scharia-Urteil aufgehoben werde. Zuspruch erhält er auch von nationalen LGBTI+ Organisationen, welche auch der Meinung sind, dass das Gesetz des Bundesstaats einzig dazu diene, Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität zu verfolgen. Die Anhörungen in diesem Fall sollen Ende dieses Jahres vor Gericht beginnen.

Besonders in den vergangenen Monaten und Jahren ist der Staat in Malaysia verstärkt gegen die Community vorgegangen. So kam es zu Verhaftungen und Razzien, und auch Auspeitschungen an LGBTI+ wurden vollzogen. Der Staat hat zudem ein Programm aufgegleist um queere Menschen zu rehabilitieren, mit anderen Worten: Sie einer Conversion Therapie zu unterziehen. Laut staatlichen Angaben sollen bereits über 1500 LGBTI+ dieses Programm seit dessen Einführung erfolgreich absolviert haben.